Moin Moin,
das Jahr in der Selbständigkeit lief schlecht, es sind viele finanzielle Reserven angefressen worden.
Reserven knapp unter der Bürgergeld-Grenze sind noch da.
Ich hätte wohl Anspruch auf Bürgergeld und will diese vielleicht 3 Monate annehmen. Soweit die Planung.
Steuererklärung letztes Jahr ist noch nicht gemacht.
Wie weisst man dem Bürgergeld-Amt nach, dass man bedürftig ist ? Steuererklärungen sind noch nicht gemacht, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung könnte ich natürlich machen.
Muss man dort noch persönlich erscheinen ?
Ich bin natürlich bereit alles offen zu legen. Die Stadt ist klein, ist jetzt nicht mein Traum dort zu erscheinen.
Ich bin 200 € über der Miete, die angemessen ist. Geprüft wird dies in den ersten 12 Monaten ja nicht.
Für mich wäre aber auch der Höchstsatz ok. Viel interessanter ist, ob man die Miete ausgezahlt bekommt. Kann dazu jemand etwas sagen ?
Ich will nicht unbedingt, dass der Vermieter von Problemen erfährt. Lieber packe ich meine 200 drauf und überweise wie sonst auch.
Das wäre nach 15 Jahren Selbständigkeit das 1. Mal und soll auch nur sehr kurzfristig über einen Mini-Berg hinweghelfen. Besserung und Nicht-Mehr-Brauchen ist schon in Sicht.
Allerdings zieht das Aufbrauchen der Reserven mental sehr runter und es ist das Ziel das potentielle Dauer-Problem gar nicht erst zu einem werden zu lassen.
Ich wäre quasi ein Aufstocker, der dies hoffentlich schnell nicht mehr braucht.
Gibt es noch irgendwelche Pflichten/Verpflichtungen, die man dann als Bürgergeld-Bezieher eingeht ?
Ich danke schon einmal jetzt für die Hilfe.