Hallo,
zunächst habe ich eine Verständnisfrage.
1. Setzt "Karenzzeit " voraus, dass man in einer unangemessen teuren Wohnung lebt oder gilt "Karenzzeit" für alle LB ab 01.01.2023 auch wenn Sie jahrelang aktuell angemessen wohnen ?
2. Muss im Rahmen der Beratungspflicht bei beabsichtigten Umzug (es liegt noch kein Wohnungsangebot vor) außerhalb unseres Kreises auf die Karenzzeit hingewiesen werden ?
Auch wenn derjenige bisher angemessen wohnte ?
3. Wenn jemand angemessen wohnte, jahrelang SGB II bezieht und ab 01.03.2023 ins SGB XII wechselt. Gilt die Karenzzeit ab 01.01.2023 oder ?