Hallo,
ich (60) habe eine Frage zu nachfolgend geschilderter Situation, die mir weder Tante Google, noch dieses oder andere Foren beantworten konnten.
Situation:
Meine Mutter (89) würde mir ein zinsloses Darlehen gewähren, mit dem ich meine privaten Verhältnisse (fehlende Wohnungseinrichtung, technische Ausstattung) als auch meine berufliche Situation durch Weiterbildungsmaßnahmen die der JC hartnäckig verweigert verbessern kann. Es geht um einen Betrag von 10.000 Euro. Mit dem werd ich zwar nicht so arg weit kommen, aber besser als nix.
Nun zu meinen Fragen:
1. Bis zu welcher Höhe ist so ein Darlehen von Amts wegen erlaubt, ohne dass ich in Schwierigkeiten mit dem JC komme. Sprich, dass mir der Betrag auf das Bürgergeld angeerechnet wird, weil das wäre ja sinnbefreit.
2. Wie muss so ein Darlehensvertrag aussehen, damit ich nicht in Schwierigkeiten mit dem JC komme?
Meinen Fallmanager hab ich tatsächlich auch schon gefragt, der will mir aber keine rechte Antwort geben, sondern meint nur ich soll die Kohle nicht aufs Konto tun und gegenüber der Leistungsabteilung Stillschweigen bewahren. Das ist mir aber eindeutig zu gefährlich. Weil ich will schon, dass das alles in ordentlichen und geregelten Bahnen läuft.
Falls ihr noch zusätzliche Infos braucht oder Fragen habt - immer gerne.
Danke und liebe Grüße
Kerschn Hanni