Das kann man so nicht beantworten. Das Bundessozialgericht hat bereits über eine solche Sachlage entschieden und dabei kommt es auf viele Faktoren wie Geschlecht der Kinder, Alter der Kinder, Zeitumfang des Umgangs, Herkunft der Kinder (verschiedene Mütter), ob der Umgang für alle gleichzeitig erfolgt oder zeitversetzt etc. an.
Du wirst das für deinen individuellen Einzelfall nur mit deinem Jobcenter klären können.