- Offizieller Beitrag
Mir schwirrt gerade der Kopf und meine Geduld, passende Entscheidungen oder Kommentarliteratur zu finden ist am Ende. Ich habe eine Klage geerbt, in der es um die Zurückweisung der Einrede der Verjährung für Forderungen des JC aus den Jahre 2015 bis 2017 geht, da aufgrund etlicher Ratenzahlungsvereinbarung jeweils Hemmung eingetreten sei. Soweit so gut.
Die eigentliche Frage ist: hat die Klage gegen die Zurückweisung der Einrede der Verjährung aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Durchsetzung der Forderungen? Wenn ja: hätte das Klageverfahren dann hemmende Wirkung, wenn festgestellt würde, dass Verjährung nicht eingetreten ist?