Bürgergeld, bedarfsgemeinschaft bei Partner mit Schulden und Studium

  • Hallo,

    Ich Arbeite Teilzeit 30h im Schichtbetrieb und Studiere nebenbei.

    Mein Partner ist erkrankt und hat seine Arbeit verloren und soll nun eine berufliche Reha Maßnahme machen. Da er ja nur kurzzeitig, wenn überhaupt Überbrückungsgeld erhält.

    Wir leben schon lange zusammen. Unsere Miete beträgt aktuell noch 645 Euro ca. Wir teilen uns die Miete. Er bezahlt immer 320. Ohne Internet, GEZ, Strom. Da er weniger verdient hat.

    Meine Lage ist allerdings finanziell nicht Rosig, da ich noch höhere Schulden habe und wirklich nicht auch durch die Inflation zurecht komme bzw es jetzt knapp ist.

    Wir haben kein gemeinsames Konto. Und das will ich auf gar keinen Fall. (Das ist für mich nicht so prickelnd mit einem Menschen gemeinsam ein Konto zu führen)

    Wird beim Bürgergeld auch die Schulden des Verdienenden berücksichtigt + die zu zahlende Miete? Oder ist das lediglich das Netto Einkommen? Ohne seine Mietbeteilung und Beteiligung an Einkäufen bin ich am Ende.

    Muss ich auch KK für ihn bezahlen? Ich weiß nicht wie ich das machen soll... ich bin am Verzweifeln und möchte ihm das aktuell natürlich nicht so zeigen, weil er schon genug leidet.

    Das Studium Aufgeben möchte ich wirklich nicht. Das ist mir sehr wichtig und ich möchte aus.meinen jetzigen Job weg, aber ohne Verdienstverlust geht das nur mit dem Studium.

    Und wir haben noch Haustiere (2 Katzen und 1 Hund) die sowohl für ihn udn mich auch als Therapietiere gelten (nicht offziell)

    Mehr kann ich leider nicht Arbeiten. Da mein AG der bestbezahlendste in der Region ist und nicht mehr als 30h anbietet und bei dem Schcihtbetrieb auch gar nicht möglich ist. Ich bin auch selber an Depressionen Erkrankt.

    Danke für eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Wird beim Bürgergeld auch die Schulden des Verdienenden berücksichtigt + die zu zahlende Miete?

    Die Miete wird natürlich als Bedarf berücksichtigt. Schulden sind jedoch uninteressant.


    Muss ich auch KK für ihn bezahlen?

    Der Normalfall ist doch, dass man Krankengeld bekommt, wenn man krank ist. Macht man (zwischendurch) eine Reha, dann Übergangsgeld. Wird man arbeitsfähig entlassen, sollte es erstmal Arbeitslosengeld geben. Bleibt man arbeitsunfähig, dann weiter Krankengeld bis zur Aussteuerung nach 72 Monaten und selbst danach kommt erstmal Arbeitslosengeldbezug bei Nahtlosigkeit.

    Was also ist mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Deine Sachverhaltsschilderung ist unzureichend.


    Und wir haben noch Haustiere (2 Katzen und 1 Hund) die sowohl für ihn udn mich auch als Therapietiere gelten (nicht offziell)

    Nicht interessant.


    Da mein AG der bestbezahlendste in der Region ist und nicht mehr als 30h anbietet

    Was verdienst du denn brutto/netto?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Also kk meine ich Krankenkasse Beiträge, Krankengeld bekommt er dann keins.

    Warum sind sind Schulden uninteressant, wenn ich dann nichts mehr habe, wenn Kosten wie Internet Strom sein und mein.handy Vertrag ( beides günstige), uni, monatskarten seine meine je 50... kommt immer auf die Zuschläge an. Aber so zwischen 1800 und 2100. Und das ust knapp bei den inflationspreisen. Ich achte auf meine Ernährung (keine exklusive) viel Obst Gemüse, da muss man dann auch allergien bedenken. Wir sind so eingeschränkt... aber alles alleine Tragen... ich hab angst...

    Wenn wenigstens Miete die Hälfte und Strom bezahlt wird.. geht das aber alles alleine...

    • Offizieller Beitrag

    Warum bekommt er kein Krankengeld? Du musst den Sachverhalt schon verständlich schildern, sonst kann man dir nicht helfen.

    Für Strom, Telefon etc. ist der Regelsatz vorgesehen. Da gibt es es nichts extra.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich vermute, dass es hier um Bürgergeld geht. Was passiert, wenn ihr Partner Bürgergeld beantragen muss. Sie hat Angst, dass sie für ihren Partner mit aufkommen muss. Diese Angst ist auch berechtigt. Sie leben schon länger zusammen und sind daher eine BG. Da ändern auch getrennte Konnten nichts dran. Ich bin seit 38 Jahren verheiratet und wir haben schon immer getrennte Konten.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist sicherlich jedem klar, der die Beiträge der TE liest, Birgit.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • §7 Abs 3 SGB II regelt die Bedarfsgemeinschaft. Grundsätzlich muss man natürlich für seinen Partner aufkommen, warum sollte es der Staat tun, wenn man sich selbst helfen kann. Schulden und Haustiere rechtfertigen keine Ausnahmen.

    Leider ist der Post so unvollständig, dass verlässliche Antworten unmöglich sind. Warum ist er denn nicht krankenversichert? Wovon lebt er jetzt? Blicke nicht ganz durch.,...

    Warum bekommt er kein Krankengeld? Kein Arbeitslosengeld? Bei einer Reha kein Übergangsgeld? Irgendwie ist der Sachverhalt seltsam....

    Die Welt ist nicht, wie sie ist. Sie ist, wie DU sie siehst und gestaltest.