Hallo miteinander,
überall liest man, das minderjährige Behinderte einen Mehrbedarf zusteht.
Uns würde der Mehrbedarf unser beider behinderten Kinder, als auch für meine Frau vom Jobcenter verweigert.
Grundinfo:
Meine Frau hat folgende Grunderkrankungen:
Hypertonie
Diabetes Typ 2
Meine 4 jährige Tochter:
Mehrfach gehbehindert
Frühchen
Und Herzpassientin
Hat einen GDB von 100 (Merkzeichen G,aG,H)
Mein 15 jähriger Sohn (9. Klasse)
Autist + Epileptiker
Hat einen GDB von (noch*) 70 (G, H)
Obwohl dem Jobcenter das seit Jahren das o.g. bekannt ist, verweigern sie mir bzw. Uns den Mehrbedarf.
Die Aussage vom Jobcenter ist:
... Mehrbedarf gibt's nur bei der Warmwasseraufbereitung und in der Schwangerschaft.... Behinderte ab dem 15. Lebensjahr hätten nur Anspruch darauf auf Mehrbedarf ( von 17%) wenn sie eine Ausbildung machen würden oder arbeiten würden...
Nach meinen Recherchen stimmt dieser Teil nicht...nicht 17% sondern 35% zusätzlich zum Regelbedarf.
Auch nach Eurem Bürgergeld Rechner würden wir entsprechend mehr Geld kriegen.
Wenn ich richtig informiert bin, heißt es doch, bei minderjährigen behinderten Personen (siehe oben), das sie Anspruch von 17% an Mehrbedarf hätten.
Und der Herr (von der Leistungsabteilung) war am heutigen Telefonat mit mir, richtig genervt und sehr patzig.
Überall liest man im Netz, das diverse Ansprüche bestehen, allerdings fast nicht, welche Gesetzestexte mit den Paragraphen...
Bin echt Ratlos, liege ich total falsch und tue dem Herrn von Jobcenter unrecht an oder liegt er total falsch?