• Hallo miteinander,

    überall liest man, das minderjährige Behinderte einen Mehrbedarf zusteht.

    Uns würde der Mehrbedarf unser beider behinderten Kinder, als auch für meine Frau vom Jobcenter verweigert.

    Grundinfo:

    Meine Frau hat folgende Grunderkrankungen:

    Hypertonie

    Diabetes Typ 2


    Meine 4 jährige Tochter:

    Mehrfach gehbehindert

    Frühchen

    Und Herzpassientin

    Hat einen GDB von 100 (Merkzeichen G,aG,H)


    Mein 15 jähriger Sohn (9. Klasse)

    Autist + Epileptiker

    Hat einen GDB von (noch*) 70 (G, H)


    Obwohl dem Jobcenter das seit Jahren das o.g. bekannt ist, verweigern sie mir bzw. Uns den Mehrbedarf.


    Die Aussage vom Jobcenter ist:

    ... Mehrbedarf gibt's nur bei der Warmwasseraufbereitung und in der Schwangerschaft.... Behinderte ab dem 15. Lebensjahr hätten nur Anspruch darauf auf Mehrbedarf ( von 17%) wenn sie eine Ausbildung machen würden oder arbeiten würden...

    Nach meinen Recherchen stimmt dieser Teil nicht...nicht 17% sondern 35% zusätzlich zum Regelbedarf.

    Auch nach Eurem Bürgergeld Rechner würden wir entsprechend mehr Geld kriegen.

    Wenn ich richtig informiert bin, heißt es doch, bei minderjährigen behinderten Personen (siehe oben), das sie Anspruch von 17% an Mehrbedarf hätten.

    Und der Herr (von der Leistungsabteilung) war am heutigen Telefonat mit mir, richtig genervt und sehr patzig.

    Überall liest man im Netz, das diverse Ansprüche bestehen, allerdings fast nicht, welche Gesetzestexte mit den Paragraphen...

    Bin echt Ratlos, liege ich total falsch und tue dem Herrn von Jobcenter unrecht an oder liegt er total falsch? :/

  • Ob 17 % oder 35 % sind 2 unterschiedliche Dinge.

    17 % wenn man voll erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung ist und das Merkzeichen G hat.

    Vermute dass es für deine Kinder keine Feststellung der Rentenversicherung gibt? Also kein Anspruch.

    35 % Wenn man älter als 15 Jahre ist und eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben absolviert. Tun das deine Kinder? Wohl eher nicht, also kein Anspruch.

    Für einen evtl Anspruch deiner Frau auf einen Mehrbedarf gibt es einen Vordruck der ausgefüllt und eingereicht werden muss. Das wird dann von Ärzten überprüft.

  • Meine Frau hat folgende Grunderkrankungen:


    Hypertonie

    Diabetes Typ 2

    Hypertonie (Bluthochdruck) und Diabetes Typ 2 löst keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf aus. Für diese "Volkskrankheiten'" reicht eine sog. Vollkost, sagen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge:

    Hier abrufbar: dv-12-20_kostenaufwaendige-ernaehrung.pdf (deutscher-verein.de)

    Meine 4 jährige Tochter:


    Mehrfach gehbehindert

    Frühchen

    Und Herzpassientin


    Hat einen GDB von 100 (Merkzeichen G,aG,H)

    Mein 15 jähriger Sohn (9. Klasse)


    Autist + Epileptiker


    Hat einen GDB von (noch*) 70 (G, H)

    Mehrbedarfe sind im SGB II in § 21 geregelt:

    § 21 SGB II Mehrbedarfe (sozialgesetzbuch-sgb.de)

    Keiner der aufgeführten Mehrbedarfe trifft auf die genannten Erkrankungen und Behinderungen zu. Nach alledem dürfte die Entscheidung des Jobcenters nicht zu beanstanden sein.

    Es ist natürlich ein schwerer Schicksalsschlag, mit dem die Kinder und die Eltern in Anbetracht der schweren Beeinträchtigungen leben müssen. Ggf. könnte Autismus-Therapie für den Sohn in Betracht kommen. Da sollte man beim Träger der Eingliederungshilfe oder Jugendamt nachfragen, und zwar ggf. auch wegen der Epilepsie. Es stellt sich u.U. die Frage, ob eine Schulbegleitung notwendig ist, um im Notfall Hilfe zu leisten zu können. Das kann auch von der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen als sog. spezielle Krankenbeobachtung im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege (§ 37 Abs. 2 SGB V) geleistet werden. Für die Tochter könnte ggf. ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Aber all das sind andere Themen, die nichts mit der Eingangsfrage zu tun haben.

    „Truth is the first casualty in war” - Ethel Annakin

  • Vielen Dank erstmal für die klaren Infos..... Amtsdeutsch ist echt anstrengend zu lesen und sehr verwirrend....🥴

    Dann muss ich wohl eingestehen, das ich falsch lag und die Paragraphen falsch interpretiert habe....😞