Bürgergeld U25, eigene Wohnung, Einkommen Eltern (Unterhalt=

  • Hallo,

    ich bin neu hier und am verzweifeln. Ich suche jetzt seit Stunden im Netz nach Antworten, finde aber keine.

    Hier die Frage:

    Ein Kind (unter 25) muss aus "schwerwiegenden Gründen" in eine eigene Wohnung ziehen und erhält daraufhin Bürgergeld.

    Inwieweit werden die Eltern zu den Kosten herangezogen? Gibt es Einkommensgrenzen und wo kann man das nachlesen?

    Über ein paar Tips würde ich mich freuen. Vielen Dank. Idi

    • Offizieller Beitrag

    Inwieweit werden die Eltern zu den Kosten herangezogen?

    Wenn das Kind nicht gerade eine Ausbildung macht oder die Schule besucht: gar nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wenn das Kind nicht gerade eine Ausbildung macht oder die Schule besucht: gar nicht.

    Guten Morgen und Danke schon einmal.

    Das hatte ich vergessen zu schreiben. Das Kind besucht dann erst eine BVB und macht dann eine Erstausbildung.

    Da habe ich nichts gefunden, was Eltern leisten müssen und welche Einkommensgrenzen es gibt.

    Danke, Idi

    • Offizieller Beitrag

    Dann sind sie unterhaltspflichtig mit Barunterhalt, wenn er auszieht. Ganz einfach nach Düsseldorfer Tabelle.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich hab noch ne Frage. Weiß Jemand welches Formular das richtige ist, um das Einkommen der Eltern zu überprüfen? UH3 scheint eher für geschiedene/getrennt lebende Eltern zu sein?

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    hab im Netz gelesen, dass man bei der Unterhaltsberechnung angeben kann, das man höhere Mietkosten anrechnen lassen kann, wenn diese unvermeidbar und angemessen sind. Gibt es da ein Formular oder wird das formlos mitgeteilt?

    Vielen Dank, Idi