Arbeitsaufnahme - wann fällt man aus dem Bezug?

  • Bei einer Arbeitsaufnahme Ende September kommt das erste Gehalt entweder Mitte Oktober oder Mitte November. (Im Oktober wird es sich um einen sehr niedrigen Betrag handeln, der evtl. Erst im November ausbezahlt wird.

    Wann fällt man dann aus dem Bezug? D.H. Wie lange könnte man gegebenenfalls noch an einer sehr wertvollen und hilfreichen „Maßnahme“ teilnehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Was hat eine Maßnahme mit dem Bezug von Leistungen zu tun? Man kann auch Leistungen beziehen, ohne eine Maßnahme machen zu müssen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die Maßnahme ist in diesem Fall aber sehr gut und hilfreich. Daher die Frage, ob sie solange gemacht werden kann/ darf, bis man aus dem Bezug fällt und ob das in dem Momen ist, wo man zu arbeiten anfängt oder erst in dem Monat, wo das erste Gehalt kommt?

    • Offizieller Beitrag

    Verträgt sich die Maßnahme überhaupt mit den Arbeitszeiten? Grundsätzlich ist beides zusammen möglich, sogar über den Leistungsbezug hinaus:

    § 16g SGB 2 - Einzelnorm

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Verträgt sich die Maßnahme überhaupt mit den Arbeitszeiten? Grundsätzlich ist beides zusammen möglich, sogar über den Leistungsbezug hinaus:

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16g.html

    Oha! Das ist sehr hilfreich für mich und auch für die SB, die sehr gut nachvollziehen kann, dass ich die Maßnahme gerne noch abschließen würde. Mit den Arbeitszeiten verträgt sie sich, ja. Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Man fällt nicht unbedingt aus dem Bezug. Es gibt genug Menschen, die trotz Arbeit aufstocken müssen. Lohn wird im Monat des Zuflusses angerechnet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Man fällt nicht unbedingt aus dem Bezug. Es gibt genug Menschen, die trotz Arbeit aufstocken müssen. Lohn wird im Monat des Zuflusses angerechnet.

    Schon klar. Gemeint war der Fall, dass der Lohn ausreicht, um vom Jobcenter wegzukommen, was ja der Idealfall sein sollte. In meinem Fall verhält es sich so, dass das definitiv so sein wird. Da der Job den ich antrete, aber zeitlich begrenzt ist, muss ich im Laufe eines Jahres weiter suchen und dabei ist eine begonnene Maßnahme außerordentlich hilfreich für mich. Obwohl ich schon im Oktober anfange, wird der Lohn laut Personalabteilung aber erst am 15.November ausgezahlt. Weswegen ich sehr, sehr dankbar wäre, wenn ich den Oktober noch weiter für die Maßnahme nutzen könnte, denn ich habe selten so viel in jeweils 2 -3 Stunden pro Woche gelernt - der Kurs ist Gold wert. Die Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter unterstützt meinen Wunsch voll und ganz und würde mir die Maßnahme noch gerne länger gewähren, aber weiß nicht, ob sie das darf.