Hallo alle zusammen,
Wie bereits erwähnt, bin ich nicht unter 25 Jahre alt und wohne übergangsweise, erneut bei meinen Eltern. Es ist ein Zimmer und Bad zur ausschließlichen Nutzung an mich vermietet und die Nutzung gemeinsamer Räume im Vertrag vereinbart. Meine Sachbearbeiterin ist leider von der unangenehmen Sorte um es schön auszudrücken und nicht hilfsbereit, die Hotline verweist jedoch auf die Sachbearbeiterin, diese verweist darauf dass "vermutet" werden kann, dass wir zusammen wirtschaften. Ich habe mir das Gesetz natürlich angeschaut und auch schon im Internet gesucht, es bleibt jedoch für mich weiterhin etwas unklar und die Sachbearbeiterin möchte sich nicht mehr äußern. Außerdem möchte ich natürlich nicht mehr Konflikt mit der Sachbearbeiterin, als unbedingt nötig.
Alles dreht sich darum: Meine Eltern möchten mir verständlicherweise nicht mehr finanziell helfen (deshalb unter anderem auch der Mietvertrag), es wird ausgesprochen nicht gemeinsam gewirtschaftet. Wenn ich im Internet suche, gibt es immer zwei Schlussfolgerungen, welche aber leider nicht vollständig Aufschluss geben.
Zum einen, dass gemeinsames Wirtschaften und wohnen zwingend notwendig sind, um eine HG darzustellen. Andererseits, dass der Leistungsträger bei Verwandten "vermuten" kann, dass zusammen gewirtschaftet wird, wenn in diesem Fall die Eltern zu wohlhabend sind. Nach meiner Kenntnis des Wortes "vermuten", bezeichnet es so ziemlich das Gegenteil von "feststellen". Es wird jedoch stets in einem Kontext verwendet, in dem es nur "feststellen, belegen" bedeuten kann. Dieses blöde Wort ist im Grunde schon das erste größere Problem und Fragezeichen. Wäre für mich eindeutig erkennbar, ob es eine Vermutung ist oder ein Beweis, wäre alles einfacher. Eine Vermutung, könnte natürlich widerlegt werden. Es scheint für mich jedoch so zu sein, als ob diese "Vermutung", ausschließlich durch fehlendes Einkommen und Vermögen meiner Eltern widerlegt werden könne. (Wodurch die Regelung, dass zwingend zusammen gewohnt und gewirtschaftet werden muss, hinfällig, oder zumindest höchst irreführend wäre, da dies dann nur, unter Berücksichtigung der vorher genannten Prämisse möglich wäre, wenn die Eltern trotz Wohlstandes unterhalb der festgelegten Grenzen, gemeinsam mit dem Kind wirtschaften).
In dem Fall wäre natürlich nichts an der Einreichung des Einkommens meiner Eltern zu machen, so ärgerlich die unzutreffenden Formulierungen des Gesetzes auch wären. Andererseits liegt es natürlich auch im Interesse der Sachbearbeiterin, gerade in dieser unklaren Situation, zu behaupten, dass es genau so wäre, unabhängig davon, ob es tatsächlich so ist.
Wäre der andere Teil des Gesetzes jedoch gültig, wäre es natürlich kein Problem zu beweisen, dass nicht gemeinsam gewirtschaftet wird.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit diesem Thema und kann Licht ins Dunkle bringen, denn ich drehe mich da nur noch im Kreis.
Vielen Dank für eure Hilfe und liebste Grüße!