Hallo,
gibt es irgendwo ein Gesetzestext, wo ein Erstauszug definiert wird?
Person A lebte 1,5 Jahre in einer Wohneinrichtung über Eingliederungshilfe (Zweitwohnsitz). Hauptwohnsitz bei Eltern, also kein Auszug. Jobcenter will nun "feststellen", ob es sich um einen Erstauszug handelt? Vielleicht habt ihr nen Tipp, wo man das nachlesen könnte. Danke, Idi