Guten Tag,
Hab eine Frage aber irgendwie sagt jeder was anderes. Es geht darum wenn ich für mich jetzt und mein Kind über 12 Jahre Leistungen nach SGB ll beantrage , ich keine 600 brutto dazu verdiene und das Kind nur Kindergeld hat als Einkommen, wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss? Da gibt es doch eine andere Regelung als bei unter 12 jährigen ,es hätte nur Anspruch wenn durch den Unterhalt der Bedarf gedeckt wäre .Wie wäre es in meinem Fall müsste ich Unterhalt beantragen vom Jobcenter aus wäre der Bedarf des Kindes durch den Unterhalt vermieden?