75€ Bonus nicht für Aufstocker?

  • Ich bin in einer Qualifizierung die durch Arbeitsamt abgeschlossen wurde.

    Bin gleichzeitig Aufstockerin mit Bürgergeld.

    Laut Jobcenter habe ich kein Anspruch auf die 75€ obwohl ich Qualifizierung mache seit Februar und bis Dezember.

    Alle anderen Teilnehmer bekommen den Bonus, weil sie vorher nicht gearbeitet haben.

    Werde ich jetzt bestraft dafür, dass ich gearbeitet habe?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es für die "Qualifizierung" auch eine konkrete Bezeichnung? Nach welcher Rechtsgrundlage wird die Maßnahme absolviert? Es gibt nicht für alle Maßnahmen einen Bonus.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Dann müsstest du die 75 Euro eigentlich bekommen. Wende dich an deinen zuständigen Vermittler und frage nach, wo das Problem liegt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Aus den FW zu § 16j SGB II

    Ausgenommen von der Förderung mit Bürgergeldbonus sind Personen, die neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben (sog. Aufstocker). Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe werden ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit (AA) erbracht (§ 5 Abs. 4 SGB II bzw. § 22 Abs. 4 S. 5 SGB III).

  • Aus den FW zu § 16j SGB II

    Ausgenommen von der Förderung mit Bürgergeldbonus sind Personen, die neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben (sog. Aufstocker). Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe werden ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit (AA) erbracht (§ 5 Abs. 4 SGB II bzw. § 22 Abs. 4 S. 5 SGB III).

    Gibt es da keine andere Möglichkeit?

    Mit mir im Kurs bekommen alle die 75€ , also haben alle jeden Monat 75€ mehr als ich.

    Lohnt es sich nicht zu arbeiten?

    Ich war auch vorher als ich noch gearbeitet habe Aufstockerin .

    Fühle mich bestraft dafür, dass ich gearbeitet habe.

    Bis Kursende haben alle 450€ mehr als ich .

    • Offizieller Beitrag

    Wie schrieb der Kollege?

    Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe werden ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit (AA) erbracht (§ 5 Abs. 4 SGB II bzw. § 22 Abs. 4 S. 5 SGB III).

    Frag mal bei der Agentur nach...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Wie schrieb der Kollege?

    Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe werden ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit (AA) erbracht (§ 5 Abs. 4 SGB II bzw. § 22 Abs. 4 S. 5 SGB III).

    Frag mal bei der Agentur nach...

    Bei der Agentur gibt es den Bonus nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Auch die noch spärliche Kommentarliteratur sagt nichts anderes:

    Zitat

    Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören auch sog. Erwerbsaufstocker (Fachliche Weisungen Bürgergeldbonus nach § 16j SGB II, zu 2.1, Stand 9. 6. 2023). Diese können den Bürgergeldbonus beanspruchen, wenn das Erwerbseinkommen nicht zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit führt. Hingegen können Bürgergeldberechtigte, die als Aufstocker neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II einen Anspruch auf Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung oder auf Teilarbeitslosengeld haben, keinen Bürgergeldbonus erhalten. Der Personenkreis der Aufstocker erhält aufgrund der in § 5 Abs. 4 SGB II und § 22 Abs. 4 Satz 4 SGB III getroffenen Regelungen Eingliederungsleistungen nur noch durch die AA als SGB III-Träger (vgl. Voelzke, K § 16 Rz 54 ff., Stand XII/22).

    (Prof. Dr. Thomas Voelzke in: Hauck/Noftz SGB II, 8. Ergänzungslieferung 2023, § 16j SGB 2, Rn. 12)

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.