Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich des Weiterbildungsgeldes und des Bonus bei einer bestandenen Prüfung.
Wie sieht die Sache aus, wenn man in Teilzeit Soziale Arbeit studiert und die Bachelorarbeit bestanden hat? Wird hier also auch ein Studium in Teilzeit vom Jobcenter anerkannt, und bekommt man somit das Weiterbildungsgeld und den Bonus bei bestandener Prüfung?
Wenn dies der Fall ist, haben Sie hierzu vielleicht einen Paragraphen oder eine sichere Quelle? Das wäre sehr nett von Ihnen, da ich hier einen solchen Fall habe, der widerlegt werden muss.
Die Sache ist ja sehr neu, daher wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Golki