Hallo, meine Tochter mit 2 von 3 Kindern, der Jüngste ist 11, die Mittlere zieht jetzt zu ihrer großen Schwester wegen Ausbildung. Schon seit Einzug 2019 wird nicht die komplette Miete anerkannt, da es 11 qm2 zu viel sind. Jetzt will meine Tochter ihren behinderten Bruder aufnehmen, das dauert aber. Beim Auszug der Großen vor 2 Jahren wurde nicht der Bedarf erhöht sondern der Weggang aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Tochter angerechnet und sie bekam noch weniger Geld. Nun wird das mit dem Einzug des Bruders vielleicht 2 Monate länger dauern als meine Enkelin auszieht. Wie übernimmt das Amt nun zur Überbrückung die fehlenden Wohnkosten, es ist ja schließlich noch der Kleine da?
Zumindest in der anrechenbareren Größe der Wohnung?
Eine entsprechende Antwort würde uns sehr helfen.