Folgende Situation: Derzeitiger Bürgergeldbezug in Höhe von ca 60 Euro, also aufstockend, da Mieteinnahmen, Unterhalt und Kindergeld den Rest abdecken. Neuer Job ab 4.10. erste Lohnzahlung am 15. 11.
Wann genau endet denn nun der Bezug? Eine SB meinte heute, im Oktober sei ich noch ganz normal im Bezug, alle Maßnahmen würden noch wie immer laufen und eine unabwendbare Reparatur im Oktober müsse noch im Rahmen der KdU übernommen werden. (Natürlich nur, wenn sie nachweislich unabwendbar ist!)
Eine andere SB meinte, nein, im Grunde zähle der Tag der Arbeitsaufnahme als Ende von allem und es würde nachträglich alles aufgehoben werden, man bekäme einen „vorläufigen Bescheid“, die Maßnahmen würden eingestellt und die im Pktober geflossene Leistung würde zurückverlangt werden.
Ich weiß nun nicht mehr, was stimmt und was nicht.