Frage zur Einkommensgrenze beim Bürgergeld

  • Liebe Mitglieder des Bürgergeld-Forums,

    ich hoffe, es geht euch gut. Ich wende mich heute an euch, weil ich eine Frage zur Einkommensgrenze beim Bürgergeld habe, die mir seit einiger Zeit auf dem Herzen liegt.

    Seit März erhalte ich Bürgergeld, und ich habe auch seitdem einen Midijob, bei dem ich nicht mehr als 1200 Euro monatlich dazuverdiene. Nun stellt sich für mich die Frage, ob diese maximale Grenze von 1200 Euro pro Monat gilt oder ob sie sich auf das gesamte Jahr bezieht. Dies ist mir deshalb wichtig, da ich in den ersten beiden Monaten des Jahres kein Einkommen hatte und daher gerne wissen möchte, ob ich bis zum Ende des Jahres etwas mehr Geld verdienen kann, ohne die Einkommensgrenze zu überschreiten.

    Es wäre großartig, wenn jemand von euch mir bei dieser Frage helfen könnte. Ich möchte sicherstellen, dass ich die Vorschriften richtig verstehe und keine ungewollten Probleme mit meinen Bürgergeldzahlungen bekomme.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und eure Antworten. Ich schätze eure Expertise und Ratschläge sehr.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Djackson

    • Offizieller Beitrag

    Was für eine Grenze? Und was ist so schlimm daran, wenn man soviel verdient, dass man kein Bürgergeld benötigt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Sehr geehrtes Bürgergeldforum,

    ich befinde mich derzeit im Prozess einer Umschulung, die im Dezember beginnt und vom Jobcenter finanziert wird. Ich möchte sicherstellen, dass ich bis zum Start meiner Umschulung nicht aus diesem Programm herausfalle

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine "Sicherstellung". Wenn du auch ohne teure Weiterbildung nicht mehr hilfebedürftig wärst, hat das Vorrang.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.