Guten Abend liebe Freunde,
Ich, meine Frau und unsere 2 Kinder haben vor, von nähe Dresden nach Leipzig zu ziehen.
Der Grund liegt darin, dass die Jobchancen dort deutlich besser sind und natürlich auch dessen Bezahlung.
Nun ist die Frage ob ich auch Wohnungen aussuchen kann, die über der Angemessenheitsgrenze liegen.
Das soll heißen, wenn die BKM z.b. 100 Euro über der Grenze liegt und ich diese von meinem Einkommen/Regelleistung bezahlen möchte.
Damals ging das ja nicht, da wurde ja nur die maximale Miete der "alten" Wohnung gezahlt ohne durchkommen eine Lösung zu finden)
wie sieht es heute damit aus?
Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe.