Erstattung Stromkosten - Anrechnung Bürgergeld?

  • Hallo zusammen,

    ab dem 01.09.23(ehemaliger Student) beziehe ich Bürgergeld:

    Ich werde voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November eine Rückzahlung meiner Stromkosten aufgrund zu hoch angegeben Verbrauches erhalten. Selbstverständlich werde ich dies umgehend dem JC mitteilen. Soll ich dies dem JC mitteilen, sobald mir die Bestätigung+Rückzahlungssumme über den Versorger (Anschreiben weiterleiten) mitgeteilt wurde oder ist erst der Eingang auf dem Konto zwecks Mitteilung relevant?

    Ich vermute, dass die Anrechnung auf den Bürgergeld Anspruch 1-1 vorgenommen wird ? Das bei einer beispielhaften Auszahlung von 100€, diese auch im gesamten mit dem Bürgergeld verrechnet werden?

    Lieben Dank und euch ein angenehmes Restwochenende!

    Gruß

  • Hallo,

    Es wird nicht angerechnet. vgl. § 22 Absatz 3 SGB 2:

    Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht

  • Hallo,

    Es wird nicht angerechnet. vgl. § 22 Absatz 3 SGB 2:

    Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht

    Hallo LoneRanger,

    lieben Dank für deine Rückmeldung.

    Ist es denn Meldepflichtig?

    Liebe Grüße und ein schönes Restwoche

  • Grundsätzlich ist jedes Einkommen dem Sozialleistungsträger (z.B. Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle) mitzuteilen.

    Ob es dann angerechnet wird oder nicht, muss die Leistungsbehörde entscheiden.

    Und wenn die Leistungsbehörde es fehlerhaft anrechnet, gilt das Prinzip: "Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen".

    Schöne Grüße
    ubu