Hallo zusammen,
ab dem 01.09.23(ehemaliger Student) beziehe ich Bürgergeld:
Ich werde voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November eine Rückzahlung meiner Stromkosten aufgrund zu hoch angegeben Verbrauches erhalten. Selbstverständlich werde ich dies umgehend dem JC mitteilen. Soll ich dies dem JC mitteilen, sobald mir die Bestätigung+Rückzahlungssumme über den Versorger (Anschreiben weiterleiten) mitgeteilt wurde oder ist erst der Eingang auf dem Konto zwecks Mitteilung relevant?
Ich vermute, dass die Anrechnung auf den Bürgergeld Anspruch 1-1 vorgenommen wird ? Das bei einer beispielhaften Auszahlung von 100€, diese auch im gesamten mit dem Bürgergeld verrechnet werden?
Lieben Dank und euch ein angenehmes Restwochenende!
Gruß