Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich des gleichzeitigen Bezuges von Elterngeld und Bürgergeld.
Meine Frau ist momentan mit Zwillingen schwanger (arbeitslos) und ich befinde mich in Ausbildung. Wir haben bereits ein Kind Zuhause und wir beziehen Bürgergeld aufstockend.
Meine Frage wäre: wenn die Zwillinge auf die Welt gekommen sind. Welche Freibeträge haben wir dann ? 300€ oder 600€ ? Wenn wir dann zum Zeitpunkt zum Beispiel 1000€ an Bürgergeld bedarf hätten und wir gleichzeitig 600€ Bürgergeld angerechnet? Und falls ja , kann man dies verhindern, indem man elterngeld auf 2 oder 3 Jahre verteilt ?
Ich danke Ihnen sehr im Voraus und uns würde eine ausführliche Antwort sehr viel weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen.