Änderungsbescheid Bürgergeld - Höheres Arbeitslosengeld?

  • Meine Freundin hat einen Änderungsbescheid für das Bürgergeld bekommen und ich steige nicht ganz durch.

    Laut dem Bescheid für das Arbeitslosengeld erhält sie 572,70€ ALG im Monat:

    ALG Bescheid.png

    Der ursprüngliche Bescheid für das Bürgergeld vom August passt dazu auch perfekt:

    Bürgergeld Bescheid August.png

    Jetzt kam plötzlich ein Änderungsbescheid für das Bürgergeld, den ich nicht ganz nachvollziehen kann:

    Änderungsbescheid Bürgergeld Oktober.png

    Dort wird nun plötzlich ein Arbeitslosengeld in Höhe von 954,30€ aufgeführt? Einen Änderungsbescheid zum ALG hat sie nicht erhalten, sie müsste doch weiterhin 572,70 erhalten? Ich habe mal nachgerechnet, die 954,30€ würden exakt dem im ALG-Bescheid aufgeführten Leistungsentgelt entsprechen. Zuvor hat sie dann den Leistungssatz erhalten? Wo ist denn da der unterschied und woher kommt die Änderung? Liegt da ein Fehler vor?

  • Das sieht ohne weitere Kenntnis danach aus, als habe man versehentlich das "Brutto" ALG in Anrechnung gebracht.

    Wendet euch deswegen an das JC und legt evtl. Widerspruch ein falls ihr dort nicht weiterkommt.

    Beachtet dabei die Widerspruchsfrist.

  • Erstmal Danke.

    Kurze Nachfrage dazu: Das Bürgergeld beträgt ja nur 5€ und läuft im Dezember sowieso aus. Würden uns irgendwelche Nachteile enstehen, auch Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes, wenn wir das ganze einfach ignorieren würden?

    So könnte man sich den Einspruchs-Stress auch einfach ersparen, wegen 15€.

    • Offizieller Beitrag

    Tatsächlich dürfte sie sich mit Wohngeld wesentlich besser stehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das verstehe ich. Die Wohnung ist aber sowieso zum Dezember gekündigt.

    Meine Frage wäre nur ob ihr Nachteile entstehen, wenn sie sich Bezüglich des fehlerhaften Bescheides beim Jobcenter nicht meldet (ausgenommen der 5€ weniger)?