Was folgt, wenn man als (bislang kurzzeitiger) Bürgergeld- Empfänger ein Erbe zugesprochen bekommt oder eine Ausgleichszahlung, deren "Fälligkeitstermin" vor der Beantragung des Bürgergeldes lag?
Von einer Freundin, die langjährig Hartz IV bezog, weiß ich, dass sie Ihr komplettes Erbe an das Arbeitsamt abtreten musste (mit Ausnahme des Freibetrages von damals rund 10.000 €).
Wenn aber der Erbfall der erstmaligen Beantragung von Bürgergeld lag, sieht das gegebenenfalls anders aus, oder?
Also, wenn der Erbfall oder die Entschädigungszahlung terminlich vor der erstmaligen Beantragung von Bürgergeld lag, diese aber erst während des Bezugs von Bürgergeld ausgezahlt wird?
Eine weitere Frage habe ich zu etwaigen Lottogewinnen, die während des Bürgergeldbezuges auftreten:
Wird dann einfach der Bürgergeldbezug ausgesetzt, was wünschenswert wäre oder wird der Gewinn sozusagen annektiert vom Arbeitsamt?