Bürgergeld Bezug am Ort des Zweitwohnsitzes

  • Moin!

    Ich habe meinen Hauptwohnsitz bisher in Kiel, beziehe vom Jobcenter Kiel mein Bürgergeld und mache aktuell eine Umschulung mit IHK Abschluss. Die betriebliche Praxisphase (7 Monate) absolviere ich in Hannover, habe dort eine weitere kleine Wohnung und am Dienstag war ich dort im Bürgeramt, um einen Zweitwohnsitz anzumelden. Die Gemeinde Hannover möchte 10% von der Kaltmiete als Zweitwohnsitzsteuer. Ich hatte noch nichts entschieden oder unterzeichnet und überlege nun, meinen Hauptwohnsitz in Hannover anzumelden. Die Gemeinde Kiel, so der Sachbearbeiter, erhalte dann ohne mein Zutun eine Mitteilung, dass mein Hauptwohnsitz dort zu einem Zweitwohnsitz wird. Die Gemeinde Kiel erhebt 12% von der Kaltmiete an Zweitwohnsitzsteuer. Aus zwei Gründen überlege ich gerade, Hannover als Hauptwohnsitz zu melden:

    1. Sieht es sehr danach aus, dass ich nach der Umschulung bei dem Unternehmen bleibe, und somit auch mein Hauptwohnsitz in Hannover. Nach der Umschulung müsste ich mich also lediglich in Kiel abmelden

    2. Spare ich ein paar Euros, weil die Miete in Kiel erheblich niedriger ist.

    Was ich vom Forum hier gerne erfahren würde ist:

    A) ob ich weiterhin problemlos mein Bürgergeld vom Jobcenter Kiel beziehen kann, wenn ich dort nur noch einen Zweitwohnsitz habe.

    B) Ferner wäre es interessant zu wissen, ob die in Kiel anfallende Zweitwohnsitzsteuer zu den Unterkunftskosten hinzu gerechnet werden könnte, dass ich das über den Bürgergeldbezug wieder rein bekomme.

    Vielen Dank

    - umschulix

    • Offizieller Beitrag

    A) ob ich weiterhin problemlos mein Bürgergeld vom Jobcenter Kiel beziehen kann, wenn ich dort nur noch einen Zweitwohnsitz habe.

    Nein.


    B) Ferner wäre es interessant zu wissen, ob die in Kiel anfallende Zweitwohnsitzsteuer zu den Unterkunftskosten hinzu gerechnet werden könnte, dass ich das über den Bürgergeldbezug wieder rein bekomme.

    Nein. Ggf. über die mit dem Bildungsgutschein zusammenhängenden Kosten. Denn darüber wird doch sicherlich jetzt der auswärtige Aufenthalt finanziert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.