Hallo liebes Forum,
Wenn man als Selbstständige Bürgergeld bezogen hat, muss dann nach Gewerbeabmeldung ein neuer Antrag gestellt werden oder nur eine Mitteilung ans Jobcenter erfolgen?
Leider werden von einer Mitarbeiterin dort ständig Steine in den Weg gelegt und falsche Aussagen gemacht. Bei persönlicher Versprache werde ich grundlos von ihr mit ihrer Kollegin ausgelacht und indirekt beleidigt. Sie hat die Leistungen seit nun 5 Monaten gestrichen, meine BWAs und die EKS akzeptiert sie nicht (nennt auch keinen Grund), verlangt Unterlagen, die ich nachweislich jetzt bereits 3 Mal abgegeben bzw. gesendet habe und auch, das Gewerbe aufzugeben. Vor 5 Monaten habe ich mich selbstständig gemacht, aber wurde von Vermieter und Verkäufer vera****t. Das Geschäft lief nicht und ich hatte keinen Gewinn. Daher meldete ich das Gewerbe wieder ab. Ich stehe vor dem Ruin, da auch wie geschildert die Leistungen von der Dame gestrichen wurden. Ich habe 3 Kinder und hätte mir nicht ein Bekannter Geld geliehen, dann säßen wir bereits auf der Straße. Ich habe bereits Widerspruch gegen die Einstellung der Leistungen eingelegt, aber wieder werden Unterlagen verlangt, die ich bereits abgegeben habe oder nun neue, sinnlose Nachweise verlangt. Auf den Antrag auf Vorschuss wurde überhaupt nicht reagiert. Ich kann nicht mehr . Soll ich auf den Widerspruch bestehen oder muss Bürgergeld ab Gewerbeaufgabe neu beantragen? Wir haben nichtmal mehr Krankenversicherung
Vielen lieben Dank