Hallo zusammen,
Ich habe eine kurze Rückfrage zu unserem weiteren Vorgehen und ob ich irgendwelche Probleme zu befürchten habe;
Ich bin seit circa 1 Jahr mit meiner Freundin zusammen, welche aus der Ukraine stammt und seit circa 1 1/2 Jahren Leistungen bezieht, sie hat einen 6 jährigen Sohn.
Wir leben noch nicht zusammen, haben dies aber vor , es vor der Geburt zu ändern.
Ich bin voll berufstätig und bekomme keinerlei Leistungen.
Nun ist sie schwanger und befindet sich in der 20. Woche.
Sie hat nach der 12. Woche einen Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter für Schwangere gestellt und dieser wurde ihr auch genehmigt, sie bekommt nun glaube ich 82€ mehr im Monat.. soweit so gut… jetzt hat sie einen Antrag gestellt auf Beihilfe für die Erstausstattung für Neugeborene…
Jetzt hat sie einen Brief bekommen, in dem sie zur Mitwirkung aufgefordert wird, hierbei handelt es sich um den Antrag UH2.
Ich habe mich bereits schlau gemacht und festgestellt, dass es sich hierbei anscheinend um ein Formular handelt , damit das Jobcenter den Kindesvater kennt und hier ggfs. auf Unterhalt zurückgreifen kann.
Nun verlangt das Jobcenter, meine Daten…
Jetzt zur meiner Frage :).
- habe ich als kindesvater zu befürchten, dass das Jobcenter Geld zurückfordern könnte?. Muss sie meine Adresse und Kontakt Daten an das Jobcenter mitteilen? Auch wenn ich damit nicht einverstanden wäre?.
- Muss ich ab der 6. Woche vor der Geburt Unterhalt für meine Freundin bezahlen? Selbst wenn sie zu mir ziehen sollte?.
- Kann das Jobcenter bis zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt irgendwelche Geldbeträge von mir zurückfordern? ( Ich habe Sie bisher noch nicht unterstützt im finanziellen Sinne).
- Auf dem Fragebogen wird aufgeführt ob es bereits eine vaterschaftsanerkennung gibt, diese gibt es bisher nicht, wird das Jobcenter mich auffordern diesem nachzukommen? Wenn ja muss ich diesem nachkommen? ( Ich möchte dies sowieso tun aber erst zu einem späteren Zeitpunkt).
Hierbei soll es nicht darum gehen, ob
Ich bereit bin für mein Kind zu zahlen oder sonstiges, für mich geht es einfach darum ob das Jobcenter bis zum jetzigen Zeitpunkt irgendwas von mir zurückfordern könnte?.
Vielen Dank 🤩