Kindesunterhalt ab 18/Anrechnung auf Bürgergeld

  • Hallo!

    Bislang war es so, dass ich Bürgergeld bezogen habe, mein Sohn aber durch einen relativ hohen Kindesunterhalt seinen Bedarf selbst decken konnte. Der Kindesunterhalt wurde nicht auf mein Bürgergeld angerechnet (weil Kinder nicht für ihre Eltern aufkommen müssen, so wie ich das verstanden habe).

    Nun meine Frage: Mein Sohn wird jetzt 18 und geht noch zur Schule. Ändert sich nun bei meinem Bürgergeld was durch seine Volljährigkeit? Also wird der Unterhalt dann auf mein Bürgergeld angerechnet, also muss er praktisch für mich aufkommen, oder bleibt alles wie bisher?

    (Der Vater will den vollen Unterhalt ab 18 nicht mehr zahlen, aber das ist ein anderes Thema. Wir müssen dann schauen, ob das wirklich so kommt und ob mein Sohn seinen Unterhaltsanspruch dann durchsetzen wird… Also die Frage bezieht sich auf den Fall, dass er weiterhin soviel Unterhalt bekommt, dass er seinen Bedarf selbst decken kann).

    Oh, ich hoffe, ich hab nicht zu viel geschrieben und alles verständlich erklärt! :)

    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Es ändert sich nichts an der Zuordnung des Unterhalts. Das ist und bleibt Einkommen des Kindes.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.