Hallo zusammen,
wir beziehen Bürgergeld und haben beim Jugendamt einen Antrag gestellt, damit unser autistischer Sohn eine Tagesgruppe besuchen kann (also eine Teilstationäre Maßnahme, keine stationäre oder gar in Obhut nahme). Er braucht das nun, da er sozial völlig isoliert ist und dringend Kontakt zu Gleichaltrigen braucht - aber in einem geschützten Rahmen mit Fachkräften.
In den Antragsunterlagen steht nun, dass das Kindergeld auf jeden Fall an das Jugendamt zu zahlen ist - selbst wenn wir so wenig Einkommen haben, dass wir grundsätzlich eigentlich keine Zuzahlung zu leisten haben.
Diese 250,- EUR zu zahlen wäre für uns natürlich wahnsinnig viel (er braucht ja dennoch neue Kleidung und er wächst wie Unkraut und ich frage mich gerade, ob denn das Geld in dem Fall überhaupt als Einkommen unseres Sohnes angesehen werden darf?
Zwar kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die einzige Familie mit einem solchen Problem sind, dennoch finde ich nichts im Internet darüber.
Wißt Ihr mehr darüber?
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Fam. DeShSa