Hallo,
wenn ein U25 Kind in eine eigene Wohnung ziehen muss und Bürgergeld erhält und einen Abzweigungsantrag des Kindergeldes stellt, wird dass dann auf das Bürgergeld angerechnet?
Muss man einen Abzweigungsantrag stellen oder kann man das Geld auch monatlich an das Kind überweisen? Ich denke aber, dass es auf jeden Fall mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Oder denke ich da falsch, vielleicht weil es eigentlich das Einkommen der Eltern ist? Aber dann wäre es ja trotzdem ein regelmäßiger Zahlungseingang beim Kind.
Vielen Dank und lg, Idi