Krankschreibung (AUB) trotzdem Einladung zum telefonischen Beratungstermin

  • Ein Hallo in die Runde,

    ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben.

    Nun habe ich gestern vom Jobcenter ein Schreiben mit folgenden Wortlaut erhalten: " Ihr Telefonischer Beratungstermin. Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen. Hierzu lade ich Sie zu einen telefonischen Beratungstermin...usw."

    Ich bin nun ein wenig verwundert, dass das JC trotz einer Krankschreibung einen Beratungstermin mit mir angesetzt hat. Ist das korrekt oder war der Sachbearbeiter nur übereifrig und hat meine Krankschreibung übersehen?

    Normalerweise ist es ja so, dass mich der Arbeitgeber im Krankheitsfall (mit Krankschreibung) von sich aus nicht kontaktiert.

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Jessy

    • Offizieller Beitrag

    Das JC ist aber kein Arbeitgeber und du sollst nicht arbeiten, nur reden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das wichtigste vergessen: Die Krankschreibung ist von meinen Psychiater. Reden geht zwar theoretisch, wenn aber bestimmte Themen dabei angeschnitten werden, wäre das alles andere als gut...

    Zusammengefasst heist das für mich, das JC kann mich trotz AUB jederzeit zu einen telefonischen Beratungstermin einladen, evtl. sogar zu einen Beratungstermin bei dem meine Anwesenheit erfoderlich ist?

    • Offizieller Beitrag

    Eingeladen kannst du immer werden, die Frage ist doch, ob du den Termin wahrzunehmen hast. Ein Telefontermin ist im Gesetz nicht vorgesehen, eigentlich muss persönlich eingeladen werden. Aber ein Telefonat dürfte auch für dich der einfachere Weg sein. Ansonsten steht ein persönlicher Meldetermin an und da wird man unter Umständen anstatt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.