Werden Privatverkäufe bei Ebay auf das Bürgergeld angerechnet, also abgezogen?
Es handelt sich dabei ausschließlich um Verkauf von Gebrauchtware aus meinem Besitz, bei dem ich keineswegs einen Gewinn erziele, sondern hingegen hohe Verluste.
Meiner Recherche nach handelt es sich dabei um Liquidierung des eigenen Vermögens, das nicht angerechnet wird.
Meine Sachbearbeiterin sieht das scheinbar anders und möchte eine Schätzung der künftigen Einnahmen - scheinbar, um diese vom Bürgergeld abzuziehen.
Es sind monatlich etwa 150 - 200 €.
Ich verzichte mit dem Verkauf auf einen Teil meiner Kleidungsstücke sowie meines "Vermögens" - bei einem denkbar schlechten Deal mit Verkauf zu einem Bruchteil des Zeitwertes oder Neuwertes.