Berechnung von Bürgergeld

  • Hallo, ich bin neu hier und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

    Mein zukünftiger Mann bekommt mit seiner minderjährigen Tochter (welche im Wechselmodel bei ihm lebt) Bürgergeld.

    Ich bekomme eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen und für meinen Enkel, der dauerhaft bei mir lebt bekomme ich das staatliche Kindergeld und Unterhalt von seinem Vater.

    Mein zukünftiger Mann und ich leben jeweils in einer eigenen Wohnung im selben Wohnblock (wir waren erst nur Nachbarn).

    Meine Frage wäre... In welchem Umfang wird meine Rente und das Geld für meinen Enkel bei meinem zukünftigen Mann angerechnet und müssen wir uns eine gemeinsame Wohnung nehmen?

    Da die Tochter von ihm immer für 2 Wochen bei ihm lebt und mein Enkel dauerhaft bei mir, ist eine unserer Wohnungen leider zu klein da jeweils nur 1 kleines Kinderzimmer vorhanden ist. Leider findet man auch kaum eine bezahlbare Wohnung mit 2 Kinderzimmern und dazu kommt, dass ich durch meine gesundheitlichen Probleme auch immer wieder die Möglichkeit brauche mich zurückziehen zu können.

    Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Ich sage jetzt schon einmal Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben diesen Text zu lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Du, dein Mann und sein Kind werden als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Für diese hast du deine Rente einzusetzen. Kosten der Unterkunft sind zu 3/4 zu berücksichtigen. Sind die Kosten für 2 getrennte Wohnungen nicht angemessen, wird man irgendwann nach Kostensenkungsaufforderung nur noch die Kosten einer angemessenen Wohnung berücksichtigen. Das Enkelkind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft und wird daher nicht weiter berücksichtigt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo Turtle1972

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Weshalb wird mein Enkel nicht berücksichtigt (da er ja dauerhaft bei mir lebt)?

    Kann ich dann davon ausgehen das auch das Kindergeld und der Unterhalt für meinen Enkel nicht mit angerechnet wird?

    Einmal editiert, zuletzt von MaRa69 (13. November 2023 um 20:38)

    • Offizieller Beitrag

    Das Enkelkind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sein Unterhalt wird nicht angerechnet. Beim Kindergeld, das wahrscheinlich an dich gezahlt wird, kann es aber durchaus anders aussehen, denn das ist erst einmal dein Einkommen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.