Hallo!
Folgende Konstellation:
- Es existiert eine Bedarfsgemeinschaft (eingetr. LP)
- Eine Person ist arbeitslos, kein Einkommen (weder ALG 2 noch ALG 1), bezieht allerdings momentan Wohngeld
- Zweite Person ist EM-Rentner (dauerhaft voll Erwerbsgemindert aufgrund med. Gründen, nicht wg. Situation auf Arbeitsmarkt), Rente von netto 1000 Euro
- es existiert ein Vermögen pro Person von 15.000 Euro
Wie verhält es sich, wenn der Bedürfitge Arbeitslose eine Antrag auf Bürgergeld stellt? Wird dann die Rente darauf angerechnet? Und ist ein Antrag auf Bürgergeld überhaupt möglich?!