Ablehnung der Zusicherung der Angemessenheit für neue Unterkunft - Was kann ich tun?

  • Liebe Forummitglieder,

    ich wende mich an euch, da ich in eine Situation geraten bin, die mich momentan vor große Herausforderungen stellt und ich hoffe auf eure Ratschläge und Erfahrungen.

    Vor etwa einem halben Jahr bin ich aus dem Ausland zurückgekehrt und lebe seither vorübergehend bei meinen Eltern. Kürzlich habe ich die Möglichkeit gefunden, eine Wohnung zu beziehen, die ich auch als angemessen gemäß der Bestätigung des "Bereichs Soziale Wohnraumversorgung" eingestuft habe. Daraufhin habe ich alle erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, um die Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Leider erhielt ich nun eine ablehnende Antwort, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Kosten nicht übernommen werden können. Der Grund hierfür liegt darin, dass ich den Mietvertrag vor der Zusicherung der Angemessenheit abgeschlossen habe. Leider war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass dieser zeitliche Ablauf entscheidend ist.

    Ich stehe nun vor der Frage, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen kann. Da ich den Mietvertrag bereits unterschrieben habe und die Wohnung dringend benötige, bin ich auf eure Unterstützung angewiesen. Hat jemand von euch schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten aus? Gibt es Wege, die ich einschlagen kann, um die Kostenübernahme doch noch zu erreichen?

    Eure Erfahrungen und Ratschläge wären für mich von unschätzbarem Wert. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

    Mit freundlichen Grüßen,

    djackson

    • Offizieller Beitrag

    Das gilt doch nur für den erstmaligen Auszug bei den Eltern.

    Geht es wirklich um die künftigen Kosten der Unterkunft oder um Kaution und Umzugskosten?

    Kann man den Bescheid mal lesen? Wurden Kosten der Unterkunft bei den Eltern berücksichtigt? Wenn ja: kopfteilig oder aufgrund eines Mietvertrages?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das JC sagt nur, dass es wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis keine Zusicherung erteilt. Das ist hinsichtlich der Miete auch korrekt, du musst dich im Prinzip "überraschen lassen", ob das Jobcenter die volle Miete nach Umzug berücksichtigt. Die Zusicherung muss tatsächlich vor Abschluss des Vertrages erteilt werden, so § 22 Absatz 4 SGB II.

    Für die Ablehnung der Kaution (§ 22 Absatz 6 SGB II) dürfte es aber falsch sein, denn da muss die Zustimmung nur vor dem Umzug erfolgen.

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  • Ich danke euch schonmal für das was Ihr geschrieben habt.

    Falls ich nicht "überrascht" bin und sie mir die Miete nicht voll zahlen sollte ich dann Wiederspruch einreichen?

    Wenn ja wie genau läuft das ab?

    Geht dann alles über einen Anwalt?

    • Offizieller Beitrag

    Reiche den Mietvertrag ein und warte auf den Bescheid des Jobcenters. Je nachdem, ob dann noch Probleme sind, teile das bitte mit.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.