TV nach 12 Jahren defekt, Kreditantrag gestellt und abgelehnt?

  • Hallo =)

    Wie im Titel bechrieben ist mein TV nach 12 Jahren defekt gegangen und ich habe dem zuständigen Sozialamt eine Kreditanfrage geschickt.
    Diese hat mich erstmal auf die Diakonie verwiesen, mit denen sie eine Kooperation eingegengen sind und nun für sowas zuständig sein sollen.
    Meine BeWo Betreuerin hat dort für mich angerufen und ihr wurde mitgeteilt, das TVs nicht in deren Zuständigkeit gehören.

    Dies habe ich dem Sozialamt nochmals mitgeilt und keine Antwort erhalten.
    Nach einer Woche (ohne TV und das als jmd mit Sozial Phobie dessen TV eigentlich den ganzen Tag an ist) habe ich nochmals eine Mail geschrieben.
    Mir wurde nur kurz geantwortet das der Antrag abgelehnt wurde und ende.

    Ist das rechtens?
    Hab ich Anspruch auf einen Kredit für eine Waschmaschine aber nicht auf einen TV?
    Muss ich wirklich lügen und sagen meine Waschmaschine ist defekt und mir von den Geld einen TV kaufen?

    Langsam verzweifel ich -_-

    Ich danke euch allen für eure Aufmerksamkeit und evtl sogar Antworten =)

    Liebe Grüße
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Eine Waschmaschine ist für eine geordnete Haushaltsführung notwendig. Ein TV nicht. Du kannst sowas günstig gebraucht kaufen oder auf Raten. Oder selbst ein paar Monate ansparen. Da du Internet hast, kannst du zwischenzeitlich auch auf Streamingangebote zurückgreifen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Eine Waschmaschine ist für eine geordnete Haushaltsführung notwendig. Ein TV nicht. Du kannst sowas günstig gebraucht kaufen oder auf Raten. Oder selbst ein paar Monate ansparen. Da du Internet hast, kannst du zwischenzeitlich auch auf Streamingangebote zurückgreifen.

    Danke für deine Antwort erstmal =)
    Bedeutet ich habe kein Anrecht darauf?

    • Offizieller Beitrag

    Bedeutet ich habe kein Anrecht darauf?

    Das kann ich nur beantworten, wenn du mir erklärst, warum das TV ein unabweisbarer Bedarf sein soll und warum die genannten Alternativen bei dir nicht funktionieren sollten. Außerdem hast du nichts davon geschrieben, wie es mit deinem Vermögen aussieht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Naja meiner Meinung nach gehört ein TV zu einen Menschenwürdigen Leben.
    Egal für wen.
    Aber da meine Meinung wahrscheinlich eh nicht zählt beim Amt xD

    Auf Raten bekomme ich nichts, habe eine negative Schufa weil ich als Sozialhilfeempfänger in die Schuldenfalle "kostenfreie Kreditkarte" gestolpert bin. Ja ist natürlich meine Schuld, keine Frage. Ich war einfach dumm und konnte die Zinsen irgendwann nicht mehr bezahlen, daher negative Schufa, daher kein Kredit. Zudem hat mein ehemaliger gesetzlicher Betreuer aufgrund von naja mieser Arbeit mir noch weitere Schulden eingebracht die noch dazu kommen.

    Vermögen hab ich keines.
    Ich komme grade so über die Runden, da ich mir als Sozialhilfeempfänger einen Hund leiste der ja quasi unbezahlter Luxus ist.
    Für mich ist er aber viel mehr, ich bin psychisch krank (daher berufsunfähig) und jeder Psychologe und Therapeut sagte mir ein Hund wäre bei meinen Diagnosen Gold wert (er zwingt mich raus zu gehen und ich bin nicht so einsam) und damit haben sie recht. Leider gibt es daür aber keine Unterstützung.

    Ja klar habe ich nichts gegen ein gebrauchtes Gerät, aber auch die gibt es nicht geschenkt.

    Die Realität sieht so aus, ich habe keine realen Freunde / Bekannte, das einzige was ich habe ist meine altersschwache Mutter und meinen Hund.
    Der TV ist gleichzeitig mein Monitor, über Discord etc habe ich soziale Kontakte mit denen ich mich unterhalte, was unternehme (online spiele oder sonst was). Aufgrund meiner Sozialphobie ist dies die einzige Möglichkeit soziale Kontakte zu haben. Dies ist über ein Smartphone nicht möglich, ja ich kann mich mit der Discord App mit den Leuten unterhalten, aber nichts gemeinsam machen.

    Daher ist für mich persönlich ein TV wichtig.

    Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten =)

    • Offizieller Beitrag

    Naja meiner Meinung nach gehört ein TV zu einen Menschenwürdigen Leben.

    Nein. Es geht tatsächlich ohne.


    Ja klar habe ich nichts gegen ein gebrauchtes Gerät, aber auch die gibt es nicht geschenkt.

    Natürlich. Allein bei (eBay)Kleinanzeigen findet man Dutzende.

    Ich sehe für ein Darlehen keine Aussicht auf Erfolg.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo,

    tatsächlich ist es so, dass ein TV nicht zu einer Grundausstattung/Erstausstattung gehört und dadurch nicht gewährt wird. Weil es keine Grund-/ Erstausstattung ist, gibt es auch kein Darlehen.

    Dem Amt für Soziales etwas vorzulügen ist in keinster Weise empfehlenswert, auch dann nicht, wenn ein Nachweis ggü. dem Amt für Soziales erbracht werden soll, wofür man das Darlehen tatsächlich ausgeben hat.

    Empfehlung: Immer wieder monatlich ein paar Taler zurücklegen.

  • Neu ist relativ...Das Bundessozialgericht hat dies tatsächlich in 2011, also vor rd. zwölf Jahren entschieden: BSG, Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R. Sozialämter und Jobcenter müssen sich daran halten.

  • Ein Fernseher gehört zum notwendigen Lebensunterhalt, daher ist der Bedarf für ein TV-Gerät schon seit etlichen Jahren im Regelsatz enthalten (Abt. 9, abgeleitet aus der EVS 2018 unter Code 0911 200; s. a. ZfF 1/2023 S. 20).

    Das BSG hat am 24.2.2011 lediglich entschieden, dass es keine Notwendigkeit gibt, diesen Bedarf auch einer Erstausstattung gleichzustellen. Jedweder Bedarf an einem TV-Gerät ist also aus dem Regelsatz zu finanzieren (durch Ansparen oder Abzahlungen).