Freundin Einliegerwohnung vermieten?

  • Hallo Leute :)

    Ich habe folgende Frage:

    Ich (voll erwerbstätig) kaufe demnächst ein Haus in dem sich eine Einliegerwohnung befindet.

    Ich würde diese Einliegerwohnung gerne vorerst an meine Freundin vermieten. Meine Freundin bezieht derzeit Bürgergeld weil sie eine Umschulung macht. Derzeit hat sie alleine eine eigene Wohnung gemietet die aktuell auch vom Jobcenter bezahlt wird.

    Der Plan ist, dass sie ins richtige Haus mit einzieht, sobald die Umschulung vorbei ist, solange sie aber Geld vom JC bekommt, würde sie von mir als Vermieter die Eigentumswohnung bekommen. Natürlich mit Mietvertrag.

    Spricht da etwas gegen? In dem Fall wäre es ja eine eigene Wohneinheit in der ich nur als Vermieter fungiere.

    - Wohnung hat einen eigenen Eingang.

    - wir haben keine Kinder.

    - Ich habe nichts mit dem Jobcenter zutun.

    - wir sind nicht verheiratet.

    Ich hoffe hier sind alle relevanten Infos bei.

    Danke und liebe Grüße an alle :)

  • Moin.

    Na du bist ja klasse. Willst dir dein Mädchen vom Steuerzahler finanzieren lassen und dabei auch noch so tun als ob ihr nix miteinander zu tun habt.

    Dazu bekommst du von mir keinen einzigen Hinweis, sondern nur meinen Wunsch dass man euch dabei erwischt

  • Moin.

    Na du bist ja klasse. Willst dir dein Mädchen vom Steuerzahler finanzieren lassen und dabei auch noch so tun als ob ihr nix miteinander zu tun habt.

    Dazu bekommst du von mir keinen einzigen Hinweis, sondern nur meinen Wunsch dass man euch dabei erwischt

    Erwischen wobei genau? Nach meinem Kenntnisstand sehe ich hier nichts illegales. Wenn doch, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

    Liebe Grüße :)

  • Weil ihr so tut als hättet ihr nix miteinander zu tun und doch ein Paar seit.

    Und dabei die Eheähnliche Gemeinschaft versucht mit einem Mietvertrag zu verschleiern. Und dieser Mietvertrag zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden soll. Und sie sich natürlich nur in der Einliegerwohnung aufhält.

    Aber macht mal. Und macht euch schon mal mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch und Betrug vertraut. Sobald die Umschulung rum ist zieht sie dann innerhalb des Hauses um? Und du meinst das bekommt das JC nicht mit? Man kann Leistungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.

  • Weil ihr so tut als hättet ihr nix miteinander zu tun und doch ein Paar seit.

    Und dabei die Eheähnliche Gemeinschaft versucht mit einem Mietvertrag zu verschleiern. Und dieser Mietvertrag zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden soll. Und sie sich natürlich nur in der Einliegerwohnung aufhält.

    Aber macht mal. Und macht euch schon mal mit dem Thema Sozialleistungsmissbrauch und Betrug vertraut. Sobald die Umschulung rum ist zieht sie dann innerhalb des Hauses um? Und du meinst das bekommt das JC nicht mit? Man kann Leistungen auch für die Vergangenheit zurückfordern.

    Tun wir nicht. Ich kann doch Partner UND Vermieter sein. Spricht doch nichts gegen.


    Siehe das SGB II als die gesetzliche Grundlage für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes:

    Dieses Gesetz unterscheidet nicht danach, ob Mieter und Vermieter verwandt sind oder nicht. Die Behörde, hier also der Kommunale Träger, ist verpflichtet, dem Mieter die tatsächlich entstehenden Aufwendungen für einen angemessenen Wohnraum zu zahlen, wobei es hierbei nicht darauf ankommt, ob zwischen Mieter und Vermieter ein verwandtschaftliches oder ein freundschaftliches oder ein geschäftliches Verhältnis besteht. Allein maßgeblich ist, ob die aufgewandten Zahlungen noch angemessen sind. -

    Sie zieht nach der Umschulung um, weil sie sich ab dann die Mehrkosten auch leisten kann. Auch da spricht meines Wissens nichts gegen. Jetzt kann sie halt keinen Beitrag leisten. Mit Job nach der Umschulung dann schon und dann kann sie auch Anteile an den Hauskosten übernehmen. Hat nichts mit Betrug oder Missbrauch zutun.

    Aber auch wenn die Umschulung vorbei ist, kann ich dir versichern dass ich die Wohnung wieder vermieten werde und wenn das dann jemand ist der Bürgergeld bezieht, zahlt das JC genau so meinen Abtrag ab :)

    Auch wenn dich das sauer aufstoßen lässt, kannst du daran nichts ändern.

    Bitte schreib doch in Zukunft lieber gar nichts, wenn du nur Frust ablassen möchtest. So verschwendest du nur meine und auch deine Zeit.

    Liebe Grüße dennoch :)

  • Das hat nichts mit Frust zu tun, ganz bestimmt nicht, und vor allem musst du mir nicht das SGB II erklären wollen. Schau dir lieber den § 7 SGB II, Bedarfsgemeinschaft, an.

    Du willst entweder deine Hausbelastung oder dein Betthäschen vom Steuerzahler finanzieren lassen.

    Und dazu wirst du in diesem Forum keine Hilfestellung erfahren.

    • Offizieller Beitrag

    Genau. Und deshalb geht der Thread, verbunden mit den von LR bereits geäußerten Wünschen, dass der Betrug hoffentlich auffliegt, zu.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Turtle1972 19. November 2023 um 15:29

    Hat das Thema geschlossen.