Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu der Anrechnung von Übergangsgeld.
Ich habe wegen einer Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben bekommen.
Ich beziehe Übergangsgeld der Rentenversicherung.
Dies wird als Einkommen beim Bürgergeld angerechnet.
Übergangsgeld ist eine zusätzliche Leistung der Rentenversicherung?
Gilt es als Einnahme/ zu berücksichtigendes Einkommen ?
Soll es für KdU verwendet werden?
Ich habe gelesen, daß Bürgergeld-Empfänger bis 30.06.2023 Anspruch auf Übergangsgeld haben.
Für Eure Antworten wäre ich dankbar.
LG
Magreth