Hallo!
Ich habe eine Räumungsklage vom meinen Vermieter erhalten, wegen Verletzung meines Mietvertrages. Zur Zeit bekomme ich Bürgergeld und ab nächster Woche bin ohne Wohnsitz. Meine Leistungen sind bewilligt und enden erst am 1.2024.
1. Habe ich bis dahin die Chance weiter Bürgergeld zu beziehen auch ohne Wohnsitz?
2. Verlangt das Jobcenter Kündigung, in meinem Fall die Räumungsklage wegen Verletzung des Mietvertrages, vom Vermieter, wenn ich weiter Bürgergeld ohne Mietkosten beziehen möchte?
Leider steht auf der Kündigung wegen illegaler Untervermietung.
Vielen Dank im Voraus!