Erbschaft Und jetzt?

  • Hallo,

    Wir sind eine 3 Personen Familie. Meine Tochter, Schülerin, ist Haushaltsvorstand, meim Mann ist erwerbsunfähig und ich soll in naher Zukunft vom Jobcenter zum Sozialamt wechseln wegen erwerbsunfähigkeit. Nun ist meine Mutter verstorben, Witwe, Ende Oktober und ich bin Alleinerbin von 24.000€. Das habe ich beim Amt angegeben. Kann mir jemand sagen, wie es nun weitergeht? Darf man das Geld behalten oder nicht? Und noch eine Frage : wieso kann die Sparkasse das Erbgeld sperren, wenn es kein Testament gibt und ich Konto vollmacht habe? Ich wollte den Bestatter bezahlen, aber kann keine Überweisung tätigen. 250€ dürfte ich abheben. Seltsam. Über Info würde ich mich freuen. Bezüglich des Geldes werde ich die Sparkasse anrufen und euch wissen lassen was dabei rauskam.

    Liebe Grüße AZ? :/

  • Hallo,

    die Frage mir der Sparkasse gehört nicht hier hin, denn das hat nichts mit Bürgergeld zu tun. Daher nur am Rande, die Begleichung der Bestattung müsste vom Konto möglich sein.

    Wenn das Konto derzeit dicht ist gibt es wohl noch keinen Zufluss des Erbes? Im Monat des Zuflusses ist das Erbe kein Einkommen, es wird im Folgemonat zu Vermögen. Und da kommt es darauf an welches andere Vermögen ihr noch habt. Ob ihr die Freibeträge von 40.000 + 15.000+15.000 € schon ausgeschöpft habt.

  • Und noch eine Frage : wieso kann die Sparkasse das Erbgeld sperren, wenn es kein Testament gibt und ich Konto vollmacht habe? Ich wollte den Bestatter bezahlen, aber kann keine Überweisung tätigen. 250€ dürfte ich abheben. Seltsam. Über Info würde ich mich freuen. Bezüglich des Geldes werde ich die Sparkasse anrufen und euch wissen lassen was dabei rauskam.

    Da offenbar gesetzliche Erbfolge vorliegt, braucht die Bank einen Nachweis deiner Erbenstellung. Der Nachweis wird durch einen Erbschein geführt. Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht (beim Amtsgericht) auf Antrag. Dahin solltest du dich wenden.

    „Truth is the first casualty in war” - Ethel Annakin