Wie berechnet man bürgergeld Unterhalt und co

  • Hallo zusammen =)

    Ich habe eine Frage. Meine Frau is erwerbstätig und verdient 1800. Ich darf laut joncenter erstmal nicht arbeiten gehen, weil ich krank bin. Sie zahlt Miete 464€ und bekommt Kindergeld 250€. Wir streiten uns aber zuviel um wegen kindeswohl wollen wir erstmal auseinander wohnen.

    Meine Miete beträgt 640€

    Was wäre denn mein Bedarf? Müsste sie für mich aufkommen ? Wenn ja wieviel müsste sie zahlen ? Ich möchte kein Geld von ihr da liegt das Problem. Wir machen Wechsel Modus 50/50.

    Ich hoffe einer kann mir das ausrechnen. Oder ob ich unterhaltspflichtig bin, hab vieles gelesen und es kommt immer was anderes raus.


    Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen

  • Hallo,

    unterhaltspflichtig bist du ihr und dem Kind gegenüber, wenn du kein Einkommen hast, dann bist du nicht Leistungsfähig.

    Und verabschiede dich davon dass du kein Geld von ihr willst! Aber vom Steuerzahler willst du Geld?? Das funktioniert so nicht.

    Und ob sie dir Unterhalt zahlen muss oder nicht dass ist eine Frage für einen Familienrechtsanwalt oder eine Unterhaltsabteilung.

  • Hallo,

    unterhaltspflichtig bist du ihr und dem Kind gegenüber, wenn du kein Einkommen hast, dann bist du nicht Leistungsfähig.

    Und verabschiede dich davon dass du kein Geld von ihr willst! Aber vom Steuerzahler willst du Geld?? Das funktioniert so nicht.

    Und ob sie dir Unterhalt zahlen muss oder nicht dass ist eine Frage für einen Familienrechtsanwalt oder eine Unterhaltsabteilung.

    anscheinend hast du es auch nicht richtig gelesen.

    • Offizieller Beitrag

    anscheinend hast du es auch nicht richtig gelesen.

    Das wurde sehr wohl richtig gelesen. Wenn du meinst, nicht unterhaltspflichtig zu sein, dann bist du auf dem falschen Dampfer. Du bist nur nicht unterhaltsfähig.

    Ob deine Miete voll berücksichtigt wird, obwohl sie fast 200 Euro teurer ist als die Wohnung deiner Frau, kann dir hier wohl niemand sagen. Klingt aber irgendwie nicht angemessen für im Prinzip 1,5 Personen.

    Auch die Antwort, dass es egal ist, ob du von ihr Unterhalt möchtest, ist korrekt. Der Unterhaltsanspruch geht gem. § 33 SGB II an das Jobcenter über und das wird prüfen, ob die Frau zumindest Kindesunterhalt zahlen muss. Für Trennungsunterhalt wird es wohl auch nicht reichen, aber geprüft wird trotzdem.

    Ansonsten kann ich dir nur anraten, mit solchen Antworten wie in Nr. 3 und 4 äußerst zurückhaltend zu agieren. Der Thread kann auch ganz schnell mal zugehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.