Berechnung Schonvermögen, Altersvorsorge, Selbständig: weitere Vermögensgegenstände

  • Hallo zusammen,

    kann mir wohl jemand erklären, wie die in SGN II §12 (4) aufgestellte Formel zum Schonvermögen (Weitere Vermögensgegenstände) zu verstehen ist??? (siehe unten)

    Ich habe darauf bisher nirgendwo eine Antwort finden können.

    Meine Situation ist folgende: Ich habe 7 Jahre meines Lebens selbständig gearbeitet, aber keine private Rentenversicherung (Riester Rente etc.). Das Ersparte Geld für meine Altersvorsorge liegt auf einem jederzeit frei zugänglichen Anlagekonto. Wie hoch ist die Summe, die ich davon für die "Altersvorsorge bestimmt" bezeichnen kann?


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    "§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen

    4. weitere Vermögensgegenstände, die unabhängig von der Anlageform als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet werden; hierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden, höchstens der Betrag nicht zu berücksichtigen, der sich ergibt, wenn der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung nach § 158 des Sechsten Buches mit dem zuletzt festgestellten endgültigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 des Sechsten Buches multipliziert und anschließend auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet wird."

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    Hier meine Entzifferung:

    "der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung":

    Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherunf 2023 ist : 18,6%

    MAL

    "zuletzt festgestellten endgültigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 des Sechsten Buches":

    Wenn damit das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung gemeint ist, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, dann wäre das für 2023:

    43.142€

    Also: 18.6% mal 43.142€ = 8.024,412€

    "anschließend auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet" = 8500€

    MAL

    "jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit": in meinem Fall: 7 Jahre


    Also 8500€ mal 7 = 59.500€

    Kann das wirklich sein oder bin ich völlig auf dem Holzweg?

    Ich bin wirklich sehr gespannt auf Eure Antwort.

    Tausend Dank schon einmal im Voraus!

    3 Mal editiert, zuletzt von Sunny2023 (27. November 2023 um 23:03)