Die Frist zur rückwirkenden Aufhebung beträgt ein Jahr. Allerdings ab Bekanntwerden des Umstandes, der zur Aufhebung führt. Und der ist bisher nicht eingetreten.
Wenn dir ein Guthaben zugeflossen sein sollte und du zu dem Zeitpunkt ALG2 bezogen hast, kann es natürlich noch gefordert werden. Zusätzlich darfst du dich dann noch auf ein Bußgeld einstellen.