Liebe Forumsmitglieder,
gerne möchte ich "meinen Fall" vorstellen in möglichster Kürze. Ich danke jetzt schon allen Mitgliedern, die ihre Zeit mit der Beschäftigung meines Anliegens opfern.
Es geht bitte darum, dass nach dem Tod meiner 25 jährigen Partnerin der 36 jahre alte Stiefsohn weiter bei mir in meiner Mietwohnung lebt.
Er bezog zu Lebezeiten der Partnerin schon Jahre vom Jobcenter Leistungen auch Mietanteil ca 220 Euro, Dann wurde ein Gutachten der Rentenversicherung vor 2 Jahren erstellt auf zeitweise Erwerbsunfähigkeit. Jetzt ist das Gutachten abgelaufen und es soll ein neues Gutachten erstellt werden.
Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung geraten, einen Bürgergeldantrag beim Jobcenter zu stellen, weil das Gutachten mehrer Monate dauert und es auch trotz mannigfaltiger Diagnosen ggfls auch im Sinne keiner Erwerbsunfähigkeit ausfallen könnte.
Also war ich auf dem Jobcenter mit dem STiefsohn, habe ausdrücklich mitgeteilt, dass ich nicht in einer Haushalts- oder gar Bedarfsgemeinschaft mit ihm wohne, Er hat sein großes Zimmer und versorgt sich selbst. Ein Konto hat er nicht mehr , weil auch Spielsucht besteht. Die Leistungen wurden mir überwiesen und ich verrechnete die Miete und zahlte den Rest an ihn aus.
Meinen Hauptmietvertrag und die Untermietgenehmigung wurden vorgelegt. Nun soll ausggefüllt werden HA, HG, KDU, EK und VM.
Was mache in denn jetzt, der Stiefsohn ist ja auch Analphabet !?
Besten Dank für Eure kurze Einschätzung
Grüße Rama