Hallo, ich habe eine Frage zur
Trennungskostenbeihilfe
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- Ist es nicht zumutbar, dass bei einer auswärtigen Arbeitsaufnahme täglich zwischen Wohn- und Arbeitsstätte gependelt werden kann und wird dadurch eine doppelte Haushaltsführung notwendig, können die Kosten übernommen werden. Als Nachweis für die doppelte Haushaltsführung müssen der Mietvertrag der zusätzlichen Wohnung und der Arbeitsvertrag eingereicht werden.
Ich bin etwas verwirrt, wie das läuft.
Fiktive Situation:
Angenommen ich wohne in Stadt X und habe eine Arbeit in Stadt Y. Angenommen, in diesem Fall ist das Pendeln nicht zumutbar, weswegen ich eine Wohnung, oder einfach ein WG Zimmer in Stadt Y brauche.
Die Arbeit in Stadt Y ist sozialversicherungspflichtig und beendet den Leistungsbezug, da das Gehalt über den Beträgen des BG liegt.
Bei Arbeitsantritt ist noch kein Mietvertrag in Y geschlossen. Es muss improvisiert, ggf ein Monat im Hostel, gewohnt werden. Diese Wohnkosten dieses improvisierten, ersten Monats würde ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Ab Monat zwei ist die neue Wohnung gefunden und der zweite Haushalt kann offiziell werden.
Tja... wie verhält sich das nun mit den Möglichkeiten zur Trennungskostenbeihilfe?
- Kein Bezug von Sozialleistungen = keine Trennungskostenbeihilfe(?) (Gehalt reicht zum Leben - aber nur mit einer Miete)
- Kein zweiter Mietvertrag bei Arbeitsantritt - Eine Lücke zwischen Leistungsbezug und ev. Trennungskostenbeihilfebezug?
- Muss die (alte) Wohnung in Stadt X vor dem Sachbearbeiter gerechtfertigt werden?
- Welches Jobcenter (X / Y) wäre zuständig? Spielt der Haupt-/Nebenwohnsitz eine Rolle?
- Wohngeld - Stadt Y hat hohe Mieten. Wohngeld könnte eine Option sein. Wie verträgt sich das mit den Trennungskosten?
Seht ihr da eine Chance? Danke für ein paar Hinweise und Tipps.