Hallo,
Mir und meinem Sohn wurde Das Bürgergeld für 6 Monate nachgezahlt. Obwohl das Bürgergeld, auch Nachzahlungen, gem.
§ 42 Abs. 4 SGB II nicht pfändbar ist, hat die Bank das Geld gepfändet. Ich habe ein P-Konto und es sind die Bedingungen des P-Kontos, so die Bank. Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden, damit mir das Geld wieder erstattet wird? Vielen Dank.