Hallo,
ich war noch vor bis 2 Monaten für ein Jahr im Ausland und bin habe bei der Rückkehr einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Wurde dann an Agentur für Arbeit geleitet und jetzt wieder zurück ans Jobcenter.
Mir wurde der Antrag jetzt abgelehnt, da ich mir während dem Aufenthalt im Ausland eine Summe von einem Freund geliehen habe um über die Runden zu kommen und das Jobcenter dies nun als Einkommen sieht, bzw. das mein Lebensunterhalt mittels Dritter gedeckt wird.
Habe direkt mal angerufen und nach einigen Versuchen ist auch jemand rangegangen. Habe mein Problem geschildert und dieser hat mir erneut gesagt dass das kein Unterschied macht und dies als Einkommen gilt. Ich muss aber den Betrag natürlich zurückzahlen, da mein Kumpel mich ja nicht verpflegt sondern mir lediglich etwas geliehen hat.
Jetzt hatte ich mich informiert und habe erfahren, dass man einen Darlehensvertrag nachweisen muss um zu beweisen, dass es sich um kein Einkommen handelt.
Reicht es wenn ich diesen per Hand schreibe (auch mit der Signatur des Kumpels) und diesen Hochlade?
Weiss gerade nicht mehr was ich machen soll weil die mich seit 2 Monaten hin und her schicken und abweisen.
Würde mich über Antworten freuen.
LG FinalesRezept23