• Hallo,

    ich war noch vor bis 2 Monaten für ein Jahr im Ausland und bin habe bei der Rückkehr einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Wurde dann an Agentur für Arbeit geleitet und jetzt wieder zurück ans Jobcenter.

    Mir wurde der Antrag jetzt abgelehnt, da ich mir während dem Aufenthalt im Ausland eine Summe von einem Freund geliehen habe um über die Runden zu kommen und das Jobcenter dies nun als Einkommen sieht, bzw. das mein Lebensunterhalt mittels Dritter gedeckt wird.

    Habe direkt mal angerufen und nach einigen Versuchen ist auch jemand rangegangen. Habe mein Problem geschildert und dieser hat mir erneut gesagt dass das kein Unterschied macht und dies als Einkommen gilt. Ich muss aber den Betrag natürlich zurückzahlen, da mein Kumpel mich ja nicht verpflegt sondern mir lediglich etwas geliehen hat.

    Jetzt hatte ich mich informiert und habe erfahren, dass man einen Darlehensvertrag nachweisen muss um zu beweisen, dass es sich um kein Einkommen handelt.

    Reicht es wenn ich diesen per Hand schreibe (auch mit der Signatur des Kumpels) und diesen Hochlade?

    Weiss gerade nicht mehr was ich machen soll weil die mich seit 2 Monaten hin und her schicken und abweisen.


    Würde mich über Antworten freuen.

    LG FinalesRezept23

    • Offizieller Beitrag

    Ein Darlehen für das es bisher noch gar keinen Vertrag, keinen Schuldschein, nichts gab, womit der Geber abgesichert ist. Das klingt komisch.

    Um was für einen Betrag geht es denn? Kann man den Ablehnungsbescheid bitte mal lesen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke für die Antwort!

    Ich habe einfach die letzten 3 Monate der Kontoauszüge, Paypal und Kreditkarte angegeben.

    "Aus deisen Ausz-ügen ist lediglich ein Zufluss am XX.XX.2023 von Xxxxx Xxxxx in Höhe von XXXX ersichtlich. Weitere Einnahmen - insbesondere aus Erwerbstätigkeit - sind nicht ersichtlich.

    Ausgaben sind lediglich in einem Betrag von XX,XX,- am XX.XX.2023 ersichtlich. Weitere Ausgaben: Hotels, Flug, Fitness etc. Ausgaben für Lebensmittel, Hygieneartikel nicht ersichtlich.

    Dh. Sie haben Ihren Lebensunterhalt bisher aus Mitteln Dritter abgedeckt. -> abgelehnt"


    War wie gesagt in der Zeit im Ausland und habe die letzte Zeit mit dem Darlehen vom Kumpel überbrückt.

  • Hallo,

    wenn Sie sich von jemandem Geld geliehen haben, um über die Runden zu kommen, dann sollten Sie sich dies schriftlich von dieser Person genau so bestätigen lassen und dem Jobcenter vorlegen. Dadurch ist ein Nachweis erbracht, dass es sich um eine rückzahlbare Leihgabe handelt, die dazu dient, ihre Existenz zu sichern, sollte es für Sie keine anderen Möglichkeiten geben. Dieses Vorgehen ist weder strafbar, noch darf Sie das Jobcenter deswegen ablehnen. Wenn Sie kein Einkommen haben, steht Ihnen dem Grunde nach Bürgergeld zu. Leistungen nach SGB I (Arbeitslosengeld von der BA jedoch nicht). Es ist wichtig, Bescheide des JC zu prüfen und ggf. Widersprüche einzulegen, notfalls Beratungshilfe beim Amtsgericht an Ihrem Standort zu beantragen und einen Anwalt für Sozialrecht zu beauftragen.

    Die Jobcenter machen es sich oft leicht, indem sie auf die Zuständigkeiten anderer Behörden verweisen oder Anträge willkürlich ablehnen.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

  • Hi RichRunr vielen Dank für deine Antwort,

    okay dann mache ich das mit dem Kumpel aus und verfasse ein Schreiben dazu.

    Haben Sie richtig beschrieben, ich habe nun mal kein Einkommen und deshalb sollte es mir eigentlich zustehen.
    Ich werde jetzt mal eine Erklärung und ein Schreiben an den Sachbearbeiter senden und hoffen dass die Sache damit durch ist.
    Als letzte Instanz würde ich dann Ihre Tipps wahrnehmen und über das Amtsgericht/Anwalt versuchen die Leistungen zu bekommen.

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Es geht nicht um das angebliche Darlehen, sondern, dass trotz dieses "Darlehens" in den vergangenen Monaten keine Ausgaben für den Lebensunterhalt ersichtlich sind (keine Lebensmittel gekauft usw.). Der Ablehnungsgrund lautet daher "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit".

    wenn Sie sich von jemandem Geld geliehen haben, um über die Runden zu kommen, dann sollten Sie sich dies schriftlich von dieser Person genau so bestätigen lassen und dem Jobcenter vorlegen. Dadurch ist ein Nachweis erbracht, dass es sich um eine rückzahlbare Leihgabe handelt,

    So einfach ist das nun auch nicht. Das BSG hat hohe Anforderungen an den Abschluss solcher Darlehensverträge gestellt, u. a. müssen Sie einem Fremdvergleich standhalten, um eine verdeckte Schenkung auszuschließen. Und hier gibt es bisher noch nichtmal einen Darlehensvertrag, der soll nachträglich fingiert werden.

    Ich weise in dem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Forum nicht dazu da ist, Tipps zum Sozialleistungsbetrug zu geben!

    Wenn Sie kein Einkommen haben, steht Ihnen dem Grunde nach Bürgergeld zu. Leistungen nach SGB I (Arbeitslosengeld von der BA jedoch nicht).

    Arbeitslosengeld ist SGB III. Und nur, weil jemand kein Einkommen hat, muss er noch lange nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein.

    Die Jobcenter machen es sich oft leicht, indem sie auf die Zuständigkeiten anderer Behörden verweisen oder Anträge willkürlich ablehnen.

    Unterlasse solche Unterstellungen! Ich glaube, es hakt!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.