Anmeldung eines neuen Wohnsitzes - Frist Vormonat?

  • Ich wohne seit Monatsanfang in einer neuen (szsg. genehmigten) Wohnung.


    Die Unterlagen zur Übernahme der Kosten habe ich ganz am Ende des Vormonats eingereicht (nachweislich und bestätigt per E-Mail).



    Nun bekomme ich vom Vermieter eine Bitte um Zahlung meiner Mietschuld, da das Jobcenter dies nur anteilig übernehmen will, da ich es "so spät" eingereicht habe.

    (Vom Jobcenter kam noch nichts.)



    - - - > > > Gibt es da eine Frist? < < < - - -

    • Offizieller Beitrag

    Wurde dir in einem anderen Forum schon mitgeteilt: wenn du das erst nach Zahllauf für Dezember mitteilst, hast du Pech gehabt. Das Jobcenter überweist wie eine Bank einen Dauerauftrag in deinem Auftrag. Wenn du den Auftrag nicht rechtzeitig änderst, musst du zusehen, dass du dein Geld wieder zurück bekommst. Wenn du rechtzeitig gekündigt hast, hat der alte Vermieter ja keinen Anspruch auf Miete für Dezember und müsste es problemlos auszahlen. Wenn nicht, dann wird es natürlich schwierig.

    Im Übrigen kann ich mit einer "sozusagen" genehmigten Wohnung nichts anfangen. Entweder es gibt eine schriftliche Zusicherung vom Jobcenter oder es gibt keine.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ab 2 Monatsmieten Rückstand kann Räumungsklage eingereicht werden. Dann geht die Sache vor Gericht. Es ist aber wahrscheinlich, dass dort dann eine Einigung erfolgt, so dass Du nicht auf der Strasse sitzt.

    Muss Dein Vermieter natürlich nicht tun.

    Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!