Ich wohne seit Monatsanfang in einer neuen (szsg. genehmigten) Wohnung.
Die Unterlagen zur Übernahme der Kosten habe ich ganz am Ende des Vormonats eingereicht (nachweislich und bestätigt per E-Mail).
Nun bekomme ich vom Vermieter eine Bitte um Zahlung meiner Mietschuld, da das Jobcenter dies nur anteilig übernehmen will, da ich es "so spät" eingereicht habe.
(Vom Jobcenter kam noch nichts.)
- - - > > > Gibt es da eine Frist? < < < - - -