Frage zur Erreichbarkeit

  • Hallo,

    meine Partnerin befindet sich derzeit in Elternzeit (unser gemeinsames Kind ist 6 Monate alt). Jetzt will sie für ca. 5 Wochen mit unserem Kind ins Ausland reisen (Familie wohnt nicht in Deutschland). Eigentlich steht ihr ja nach meinem Wissen nur 3 Wochen "Ortsabwesenheit" zu. Gilt das auch in der Elternzeit? Oder kann sie in der Elternzeit länger als diese drei Wochen verreisen, ohne dass sie gleich auf Geld verzichten muss. Sie steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung.

    Würde mich sehr freiuen, wenn mir hier jemand Helfen kann. Vielen lieben Dank!

  • Hallo,

    es sind nicht 3 Wochen sondern 21 Werktage. Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Also mit Feiertagen drin wie jetzt Weihnachten und Neujahr auch mehr als 3 Wochen.

    Aber, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, gibt die Erreichbarkeits-Verordnung im Regelfall keine längere Zeit her.

  • Was das JC nicht weiss, macht es nicht heiss!

    Alles, was es weiss, eröffnet einen Angriffsvektor. So musst du denken. Das JC tut es jedenfalls. Eigene Erfahrung!

    Ich wünsche Euch allen ein schönes Leben!

    • Offizieller Beitrag

    Doch, hat er. Und das reicht jetzt auch. Wir verabschieden uns hier vom User Dicker Fisch.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.