Hallo liebe Community, vielen Dank vorab für Ihre Zeit, sich meinen Fall zu widmen:
Ich bin 41J, ledig im Bürgergeld Bezug, Schwerbehinderung 60 Gdb und habe Mehrbedarf beantragt da ich
- Leistungen n. SGB IX (ambulant betreutes wohnen)
- Maßnahme GANZIL (ganzheitliche Integrations Leistungen/heranführen a.d. Arbeitsmarkt)
-gesetzliche Betreuung/psychiatrische ambulanz/Psychotherapie usw.
Der Mehrbedarf ihv 35% wurde bewilligt aufgrund des betreuten Wohnen (Leistungen SGB IX)
Das betreute Wohnen ist bei mir ununterbrochen seit 7 Jahren tätig, es muss jedoch jedes Jahr zum 1.12. ein neuer Antrag gestellt werden der auch bewilligt wird und die Betreuung wird fortgeführt da es reicht das der Antrag fristgerecht gesellt wurde.
DIE JOBCOM STELLT DIE ZAHLUNG DES MEHRBEDARF JEDOCH EIN UND BEHARRT DARAUF ERST BEI VORLIEGEN DES BESCHEID DES LVR DEN MEB WEITER ZU ZAHLEN.
DAS DER ANTRAG GESTELLT WURDE LIEGT SCHRIFTLICH VOR UND DAS ICH AN EINER MAßNAHME TEILNEHME ODER SONSTIGE HILFEN IN ANSPRUCH NEHME (DEFINITION LT GESETZ) WURDE IM BESCHEID GAR NICHT ERWÄHNT. LETZTES MAL HAT ES BIS MÄRZ GEDAUERT BIS DER NEUE BESCHEID KAM, ABER DIE BETREUUNG (UND SOMIT DIE LEISTUNG ZUR TEILHABE) WIRD FORTGESETZT.
ICH FÜHLE MICH SO UNGERECHT BEHANDELT, DAS IST FÜR MICH REALTALK SCHLIMMER ALS DAS GELD.