Änderungsmitteilung neuer Job (brutto netto) und Unterhaltsvorschuss

  • Hallo,

    ich (Bürgergeld/Aufstocken) bräuchte mal einen Rat bezüglich der Meldung einer neuen, zukünftigen Arbeitsaufnahme über das Portal der Arbeitsagentur.

    Ich habe nur das Brutto im Arbeitsvertrag stehen, muss aber im Formular Angaben zum zukünftigen Netto machen. Ich habe mein Netto noch nicht schwarz auf weiß. Das bekomme ich ja erst mit der ersten Gehaltsabrechnung, also wenn ich die Arbeit längst aufgenommen habe.

    • Kann ich einfach einen online Brutto-Netto Rechner nehmen und das erwartbare Ergebnis dort eintragen? Was wenn das Ergebnis hinterher von dem abweicht, was gezahlt wird. Neue Meldung?
    • Reicht es, wenn ich nur den Brutto-Betrag eintrage und Netto leer lasse? Da steht dann leider automatisch 0,00€ was ja auch irgendwie komisch aussieht.
    • Bei drei dieser Rechner habe ich drei mal unterschiedliche Ergebnisse bekommen. Alle so ca. 40€ Unterschied.


    Steuerklasse: Nicht verheiratet habe aber ein Kind, welches NICHT im Haushalt lebt = Steuerklasse 1?


    Unterhaltsvorschuss: Ich bin unterhaltspflichtig. Wenn mein Einkommen nicht ausreicht, springt das Amt mit einem Unterhaltsvorschuss ein. Das Amt, welches momentan Unterhaltsvorschuss gewährt, möchte wissen, wie viel Sozialleistung ich erhalte (Aufstocken) und seine Forderungen entsprechend bemessen. Das Jobcenter möchte wissen ob und wie viel Unterhalt ich zahle und die Sozialleistung entsprechend bemessen. Ich bin verwirrt und bekomme leider immer nur ein Formular, welches sich auf rückwirkende Angaben bezieht. Also „was habe ich das letzte Jahr verdient“. Ich möchte aber in die Zukunft melden und wissen, wie viel Leistungen ich erhalte, damit ich das dem Jobcenter mitteilen kann. Oder anders herum...

    Oder ist es der normale Prozess, dass man diese Angaben erst macht, wenn der Arbeitgeber den tatsächlichen Nettobetrag das erste mal überwiesen hat? Aber ich muss das doch vorher anzeigen - vielleicht habe ich ja gar keinen Anspruch mehr was sich auf meine Unterhaltspflichten auswirkt?

    Sorry, ich bin leider noch etwas unbedarft im Leistungs-Dschungel und hoffe, dass die Fragen nicht zu konfus gestellt wurden :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte aber in die Zukunft melden und wissen, wie viel Leistungen ich erhalte, damit ich das dem Jobcenter mitteilen kann.

    Du erhältst doch kein Unterhaltsvorschuss. Der spielt beim Jobcenter auch keine Rolle. Nur titulierter Unterhalt würde vom Einkommen abgesetzt werden.


    Kann ich einfach einen online Brutto-Netto Rechner nehmen und das erwartbare Ergebnis dort eintragen?

    Bleibt ja nichts anderes übrig, wenn bei netto zwingend ein Eintrag erfolgen muss.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.